In den letzten Wochen haben sich die Nachrichten vom Tod in unserem persönlichen, wie auch digitalen, Umfeld gehäuft. Dabei waren auch Mütter und ihre teilweise noch sehr jungen Kinder betroffen, wie in dem Fall von Miriam Pielhau. Der Gedanke an den Tod ist nicht leicht, und dass Eltern vor ihren Kleinkindern sterben, fühlt sich einfach nicht richtig an. Doch es passiert. Immer wieder. Auch Anna von BerlinMitteMom schrieb einen wunderschönen, schweren und einfühlsamen Text darüber, dass auch Mütter sterben.

Wir möchten heute ebenfalls einen kleinen, in diesem Falle pragmatischen Beitrag zu diesem Thema beitragen:

Wie schon im ersten Teil: Kenne Deine Optionen – ist mein Kind versichert? beschrieben, gibt es zahlreiche Möglichkeiten das Kind zu versichern, um möglichst bei Krankheit oder Unfällen vorzusorgen. Heute möchten wir uns mit dem Thema Absicherung im Todesfall eines oder beider Elternteile beschäftigen. So ungern man sich über dieses Thema Gedanken machen möchte, es ist unsere Verantwortung als Eltern, dies trotzdem ernsthaft zu tun um sein Kind / seine Kinder so gut als möglich für den Fall abzusichern und bestmöglich versorgt zu wissen.

Daher haben wir für Euch wichtige Aspekte recherchiert und zusammengetragen, die es zu bedenken gilt:

  • Betreuung & Erziehung des Kindes: Die Sorgerechtsverfügung & Taufpatenschaft
  • Finanzielle Absicherung des Kindes: Das Testament und die Risikolebensversicherung

Die ersten Fragen, die sich stellen sind: Muss ich überhaupt ein Testament erstellen, eine Sorgerechtsverfügung festlegen, einen Taufpaten bestimmen oder eine Risikoversicherung abschließen? Die Antwort darauf lautet: Nein! Wer jedoch sein Kind abgesichert wissen möchte, sollte eines oder mehrere dieser Dinge, je nachdem wie es für die Familie passt, auf jeden Fall angehen.

  1. Betreuung & Erziehung des Kindes

Auch wenn es noch so schwer fällt, die Verantwortung für Dein(e) Kind(er) beinhaltet auch, sich Gedanken darüber zu machen, wie diese versorgt werden, wenn Du/Ihr als Elternteil(e) nicht mehr da seid.

  • Was wünscht Ihr Euch für Euer Kind?
  • Wie soll es erzogen werden?
  • Wer soll die Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen, wenn Ihr einmal nicht mehr da seid und Euer Kind noch nicht volljährig ist?
  • Wer ist eine wichtige Vertrauens- und Bindungsperson für Euer Kind?
  • Wäre diese Person gewillt und in der Lage die Sorge, Erziehung für Euer Kind vollständig oder teilweise zu übernehmen?
  • In welcher Form wünschst Du Dir die Versorgung Deines Kindes/ deiner Kinder?

Die Antworten helfen Dir die Zukunft Deines Kindes im Voraus etwas mehr abzusichern und für das Wohl des Kindes in die richtigen Bahnen zu lenken. Im Folgenden zeigen wir Dir die Möglichkeiten auf:

Sorgerechtsverfügung

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit dieser können Eltern für den Fall der Fälle zu Lebzeiten einen oder mehrere rechtliche Vertreter bestimmen, die ihre Kinder nach dem Tode der Eltern bis zur Volljährigkeit betreuen und erziehen, ganz im Sinne der verstorbenen Eltern und zum Wohl des Kindes. Die Eltern haben die Möglichkeit Vertrauenspersonen zu wählen und in Abstimmung mit diesen festzulegen welche Verpflichtungen/Sorgerechte diese übernehmen sollen. Es besteht somit auch die Möglichkeit einer Person den erzieherischen und fürsorglichen Teil zuzuordnen und einer anderen die finanzielle Verantwortung. Auch ein Ausschluss von Personen, die unter keinen Umständen das Sorgerecht erhalten sollen, kann mit ausführlicher Begründung festgelegt werden.

Was musst Du beachten?

Nachvollziehbar, dass eine Sorgerechtsverfügung nur derjenige erstellen kann, der auch das Sorgerecht für das Kind hat. Weiterhin muss die Vertrauensperson, der Ihr das Sorgerecht geben möchtet, volljährig und geschäftsfähig sein. Die Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich durch Dich/Euch erstellt sein, unterschrieben mit dem vollständigen Namen jedes Sorgeberechtigten, Ort und Datum auf jeder Seite angegeben sein. Details könnt ihr weiter unten beim  Testament nachlesen, da hier die selben Bestimmungen gelten.

Wenn Ihr mehr über das Thema lesen möchtet, dann schaut doch mal hier.

Eine wunderbare Vorlage hat Euch Kathrin von Nestling erstellt, die Ihr hier finden könnt.

Was geschieht wenn es keine Sorgerechtsverfügung gibt?

Liegt diese nicht vor, bestimmt das Gericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen Vormund. Dies soll immer im Hinblick auf das Wohl des Kindes geschehen. Allerdings ist es nicht automatisch so, dass Familienmitglieder bevorzugt werden.

Taufpatenschaft

Unabhängig davon, in welchem Alter Dein Kind kirchlich getauft wird, haben die Eltern die Wahl eines oder mehrerer sogenannter Taufpaten. Diese werden bei der Taufe namentlich genannt, sind dabei anwesend und versichern Dein Kind durch sein Leben zu begleiten und die Eltern bei der Erziehung zu unterstützen. Eine schöne Möglichkeit weitere Personen, unabhängig davon ob es Familienmitglieder oder Freunde sind, in das Leben der Kinder offiziell mit einzubeziehen. Kosten entstehen für die Taufpatenschaft nicht, ebensowenig finanzielle Verpflichtungen der Taufpaten. Eine Taufpatenschaft bedeutet nicht, dass im Falle des Falles das Sorgerecht bzw. die rechtliche Vertretung auf die Paten übergeht. Hierfür wäre dann wiederum eine Sorgerechtsverfügung notwendig.

  1. Finanzielle Absicherung des Kindes

Neben den Überlegungen zu der Erziehung und Betreuung des Kindes stehen selbstverständlich auch finanzielle Aspekte im Raum. Auch hier solltest Du verschiedene Fragestellungen durchdenken:

  • Auf welche finanziellen Polster kann mein Kind im Falle des Ablebens zurückgreifen?
  • Was muss ich organisieren, damit es finanziell abgesichert ist?
  • Wie kann ich finanziell für mein Kind vorsorgen?
  • Gibt es Schulden z.B. durch Aufnahme eines Kredites, die dann auf mein Kind übergehen würden? u.v.m.

Auch hier hast Du Möglichkeiten deine Wünsche hinsichtlich Finanzen festzulegen bzw. für das Kind anzusparen.

Das Testament

Was gibt es bei einem Testament zu beachten?

Ganz grundsätzlich gilt, wenn Du kein Testament verfasst hat, dass es eine gesetzlich geregelte Erbfolge gibt. Diese ist im Bundesgesetzbuch ab §1924 ff. geregelt in dem steht, dass Dein Kind/ Deine Kinder als erstes in der Erbfolge stehen. Hast Du mehr als ein Kind ist hier auch geregelt, dass die Kinder zu gleichen Teilen erben.

Selbstverständlich gibt es noch weitaus mehr Erbfolgen, die wir aber hier außer Betracht lassen wollen.

Bist Du verheiratet, dann hat Dein Ehepartner laut §1931 Bundesgesetzbuch – neben Deinen Kindern – Anspruch auf ein Viertel des Erbes, auch wenn Ihr nur ein Kind habt. Habt Ihr keinen Ehevertrag abgeschlossen, seid also in einer sogenannten Zugewinnschaft, dann erbt der Ehepartner ein weiteres Viertel, also in Summe die Hälfte.

Befindest Du Dich in Scheidung, dann hat der Ehepartner im Todesfall keinen Erbanspruch, wenn, so der genaue Wortlaut: „zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte“.

Lebt Ihr in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, gelten die Regeln wie beim Ehepartner.

Wollt Ihr also andere Regelungen als die vorher genannten treffen, dann empfiehlt sich ein Testament zu erstellen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Ihr erstellt selbst handschriftlich (nicht am PC) ein Testament und unterschreibt es mit Vor- und Nachnamen und Ort, Datum (siehe §2247 BGB) oder Ihr geht zu einem Notar und lasst ein öffentliches Testament erstellen. Erstellt Ihr es selbst, sollte zudem darüber stehen, dass es ein Testament ist bzw. der letzte Wille.

Was sind die Vorteile? Entscheidet Ihr Euch für die erste Variante, könnt Ihr das Testament jederzeit anpassen, müsst aber jeweils dafür sorgen, dass es im Falle des Falles auch zugänglich ist (z.B. beim Nachlassgericht oder örtlichen Amtsgericht hinterlegen).

Die zweite Variante ist die rechtssicherere Variante und der Notar hat jederzeit Zugang zu der aktuell hinterlegten Version. Allerdings sind damit Kosten verbunden und jede Änderung muss wieder notariell beglaubigt werden.

Wenn Ihr mehr darüber lesen möchtet, z.B. wie was geregelt werden kann, dann schaut doch mal hier vorbei: http://www.finanztip.de/testament-checkliste/

Die Risikolebensversicherung

Du möchtest, dass Dein Kind sein Leben ohne finanzielle Sorgen leben kann und möchtest dafür vorsorgen? Dann hast Du die Möglichkeit z.B. eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese wird für einen von Dir festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Für diesen zahlst Du in Abhängigkeit von Deinem Risiko, welches anhand einer Gesundheitsprüfung festgelegt wird, einen bestimmten Betrag über eine zu bestimmende Laufzeit. Tritt der Todesfall im Laufzeitraum ein, wird die Versicherungssumme an eine von Dir im Vertrag festgelegte Person ausgezahlt (Wichtig, diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren!). Beachte bei der Festlegung der Laufzeit und der Versicherungssumme, dass mit dem Laufzeitende keine Rückerstattung der gezahlten Beträge erfolgt. Dies gilt auch für den Fall der vorzeitigen Kündigung.

Übrigens: Die Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Ab wann ist es vorteilhaft eine Risikolebensversicherung abzuschließen?

Schon kurz nach der Geburt, kann ein guter Zeitpunkt sein, diese abzuschließen. Wollt Ihr zudem noch ein Haus bauen oder größerer Anschaffungen machen, die mit Schulden einhergehen, dann könnt Ihr für den Todesfall damit vorsorgen, dass durch die Versicherungssumme die Raten/Schulden beglichen werden können. Es sollte immer beachtet werden, dass im Todesfall ein Großteil des Einkommens wegbrechen kann.

Häufige Fragen zum Thema Risikolebensversicherung werden zudem auch auf den Seiten der Allianz beantwortet.

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Wie Ihr gelesen habt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Zukunft Eures Kindes abzusichern. Welche zu Euch und Eurer Situation passt, könnt nur Ihr entscheiden. Wichtig für uns ist, dass wir Euch damit einen Anstoß geben möchten über ein schwieriges und dennoch sehr wichtiges Thema und die Konsequenzen für Euer Kind, nachzudenken und entsprechend zu agieren.

Wir wünschen Euch ein gesundes und langes Leben gemeinsam mit Euren Kindern!

*Der Transparenz wegen: Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung von www.allianz.de. Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen!