Erhalte ich als selbstständige (werdende) Mutter Mutterschaftsgeld?

Immer mehr Frauen machen sich selbstständig, gründen ein Unternehmen oder arbeiten neben ihrem Beruf selbstständig im Nebengewerbe. Auch wir gehen seit fast 4 Jahren den Weg als Mompreneurs (Mütter und Entrepreneurs), haben während unserer Selbstständigkeit teilweise noch weitere Kinder bekommen und so einige augenöffnende Erfahrungen mit diesem Thema gemacht, die wir nun in unseren Beratungen weiter geben. Da wir vermehrt Emails mit Fragen zu diesem Thema bekommen, möchten wir Euch ein paar wichtige Tipps mit auf den Weg geben. Wenn Du schwanger und selbstständig bist, oder beides in Kombination werden möchstest, solltest Du Dir rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie es sich mit Finanzen und staatlichen Förderungen während Schwangerschaft und Zeit mit Baby verhält.

Worüber solltest Du generell in dieser Situation nachdenken?

  • Wie lange kannst Du besten- und schlechtesten-falls die Selbstständigkeit aufrecht erhalten ?
  • Soll bzw. wann soll die Selbstständigkeit pausieren?
  • Wann ist die Wiederaufnahme angedacht?
  • Wie hoch wäre Dein Elterngeldanspruch?
  • Was passiert wenn Du ungeplant ausfällst?
  • Wie bist Du krankenversichert?
  • Hast Du eine Krankentagegeldversicherung?
  • Musst Du Dich zusätzlich versichern?
  • Hast Du Rücklagen für den Fall?
  • Kannst Du kurzfristig Rücklagen für die Auszeit bilden?
  • Kann Dein Partner finanziell etwas abfangen?

Wir empfehlen immer schon zu Beginn der Schwangerschaft mit Deiner Krankenversicherung Rücksprache zu halten, wie es sich in Deinem Fall mit der Zahlung von Mutterschaftsgeld verhält, ob ggf. eine Zusatzversicherung angeraten wäre und ob Beiträge fällig werden. Damit Du bereits eine Idee vorab bekommst, was Dir zustehen könnte, haben wir hier einige Beispiele aufgeführt (ohne Gewähr).

Pflichtversichert (Selbstständigkeit in Nebengewerbe)

Wenn Du Mischeinkommen aus einem Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit hast, dann erhältst Du für Deinen Verdienst aus dem Angestelltenverhältnis, Dein Netto anteilig von Arbeitgeber und Krankenkasse. Dabei zahlt die Krankenkasse 13 € am Tag und der Arbeitgeber Deinen Tagessatz minus diese 13€, so dass Du zwar zwei Zahlstellen, aber am Ende Dein vollständiges Nettoeinkommen aus dem Angestelltenverhältnis als Mutterschaftsgeld bekommst. Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld zahlst Du in Normalfall keine Krankenversicherungsbeiträge für das Angestelltenverhältnis.

WICHTIG: Solltest Du Einkommen aus dem Nebengewerbe während des Bezuges von Mutterschaftsgeld haben, sprich mit Deiner Krankenkasse ob und wie sich dies auf Deinen Beitrag auswirkt, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Freiwillig gesetzlich versichert ohne Krankengeld

Bist Du selbstständig und ohne die Zusatzversicherung Krankengeld versichert, steht Dir leider kein Mutterschaftsgeld zu. Auch wenn Du kein Geld erhältst, bist Du trotzdem verpflichtet Deine Beiträge zur Krankenversicherung weiterhin zu zahlen.

Freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeld

Wenn Du Dich zusätzlich mit Krankengeld versichert hast, steht Dir während des gesetzlichen Mutterschutzes, von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent Deines beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, also die Höhe des vereinbarten Krankengeldes, zu. Maximal beträgt es laut der Techniker Krankenkasse in 2017 101,50€ am Tag. Bitte bedenke auch, dass Du in der Zeit wo Du Krankengeld erhältst, weiterhin Deine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen musst!

Wichtig: Die Zahlungen nach der Geburt werden beim Elterngeld angerechnet!

Privatversichert

Bisher erhielten privatversicherte Selbstständige kein Mutterschaftsgeld, auch wenn sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hatten, da Schwangerschaft nicht als Krankheit gilt. Damit waren sie im Vergleich zu freiwillig gesetzlich (mit Krankengeld) Krankenversicherten benachteiligt. Mitte Februar 2017 wurde nun durch den Bundesrat das Versicherungsvertragsgesetz geändert, mit folgender Auswirkung:

Als privatversicherte, selbstständige Mutter erhältst Du nun bei Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung die Möglichkeit ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Krankentagegeld als Ersatz für den Verdienstausfall zu erhalten. Dies gilt für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes, also 6 Wochen vor der Geburt, Entbindungstag und 8 Wochen (bei vorzeitiger Geburt, um die Tage länger, die das Kind zu früh kam). Arbeitest Du in dieser Zeit nicht, erhältst Du den vollen Satz an Krankentagegeld, arbeitest Du teilweise wird das Krankentagegeld anteilig in Abhängigkeit vom Verdienst in dieser Zeit gezahlt.

Wichtig: Die Zahlungen nach der Geburt werden beim Elterngeld als Basismonate angerechnet!

Künstlersozialkasse

Bist Du über die Künstlersozialkasse krankenversichert, hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In ihrem Informationsblatt schreibt diese:

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens, höchstens desjenigen Einkommens, das der Beitragsberechnung zur Künstlersozialversicherung in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist zugrunde gelegen hat.

Gut zu wissen: Während des Mutterschaftsgeldbezuges zahlst Du keine Beiträge an die Künstlersozialkasse.

Wir hoffen dies gibt Dir einen guten Überblick über Deine Situation und womit Du rechnen kannst. Für Deinen speziellen Fall lohnt es sich immer bei deiner Krankenversicherung explizit nachzufragen und einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

Mehr zum Thema Mutterschutz findest Du übrigens in unserem E-Guide:

http://www.maternita.de/produkt/e-guide-1-rechtliches-rund-im-die-geburt