Als gäbe es bei Elterngeld und Co nicht bereits genügend Dinge zu beachten, worüber wir bereits mehrfach geschrieben haben,  fragen sich viele Eltern inwieweit Elterngeld mit der Krankenversicherung zusammenhängt, welche und ob überhaupt Beiträge gezahlt werden, ob sich Beitragszahlungen auf das Elterngeld auswirken und was passiert, wenn man neben dem Elterngeldbezug arbeitet.

Wichtige Fragen, die es unbedingt vor Bezug von Elterngeld zu betrachten gilt. Wie so oft sind die Antworten auf diese Fragen individuell verschieden, daher versuchen wir jetzt verschiedene Situationen zu beleuchten, um Euch eine Idee zu geben, wie es für Euren Fall aussieht:

Die gute Information zu Beginn:

Egal wie Du versicherst bist, während des Elterngeldbezuges oder in Elternzeit bist Du weiterhin sozialversichert.

Ausgangslage A:

Du bekommst Elterngeld bzw. bist in Elternzeit und arbeitest NICHT während des Bezuges

Situation 1: Du bist gesetzlich pflichtversichert

In diesem Fall läuft Deine Krankenversicherung beitragsfrei weiter. Dies bedeutet sowohl Dein Arbeitgeber, als auch Du zahlen in dieser Zeit keine Krankenversicherungsbeiträge. Toll, oder?

Situation 2: Du bist freiwillig gesetzlich versichert und angestellt

In dieser Situation zahlst Du weiterhin Deine Krankenversicherungsbeiträge. Hier lohnt es sich bei Deiner Krankenversicherung prüfen zu lassen ob in dieser Zeit ein Anspruch auf Familienversicherung besteht und Du ggf. beitragsfrei bei Deinem Partner familienversichert werden kannst. Allerdings ist dies nur möglich, wenn Ihr verheiratet seid und Dein Partner gesetzlich pflichtversichert ist. Ist dieser freiwillig gesetzlich oder privat versichert, musst Du Deine Beiträge in der Zeit des Elterngeldbezuges weiterzahlen.

Situation 3. Du bist freiwillig gesetzlich versichert und selbstständig

Du zahlst während des Elterngeldbezugs Deine Beiträge weiter und kannst nicht in die Familienversicherung wechseln. Da diese auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres berechnet werden, lohnt es sich bei Deiner Krankenversicherung prüfen zu lassen ob ggf. der Beitrag in dieser Zeit reduziert werden kann.

Situation 4: Du bist privat versichert und selbstständig

Hier zahlst Du Deine Beiträge weiter wie gehabt. Ein Wechsel in eine gesetzliche Familienversicherung ist leider nicht möglich.

Situation 5: Du bist privat versichert und angestellt, jedoch in Elternzeit

In dieser Zeit zahlst Du den vollen Betrag der privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt im Normalfall nicht seinen Anteil, außer es gibt innerbetrieblich oder vertraglich andere Vereinbarungen.

Situation 6: Du bist familienversichert

Du zahlst keine Beiträge und bist dennoch sozialversichert.

Situation 7: Du bist als Student pflichtversichert

Bist zu in der Zeit des Elterngeldbezuges weiterhin immatrikuliert, musst Du Deine Beiträge weiterbezahlen. (Stand 05.2018 Siehe Seite 72 https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf)

Nun ärgerst Du Dich möglicherweise, dass freiwillig gesetzlich Versicherte bzw. privat Versicherte durch die fortlaufende Zahlung benachteiligt werden. Doch dies stimmt nicht ganz: denn, beim Elterngeld werden diese Zahlungen gesondert behandelt.

Bei  Pflichtversicherten wird bei der Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens (als Grundlage für die Berechnung vom Elterngeld) eine Pauschale von 9 % für die Krankenkassenbeiträge abgezogen. Dies erklärt unter anderem warum dass für das Elterngeld berechnete Netto nicht dem auf der Lohnabrechnung entspricht.

Bist Du privat oder freiwillig gesetzlich versichert, dann wird diese Pauschale nicht abgezogen, da Du ja weiterhin Deine Beiträge zahlen musst. So erhälst du ein höheres Netto und damit im Verhältnis mehr Elterngeld, jedoch nicht über dem Höchstsatz. Siehe  Seite 51 (https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf)

Ausgangslage B:

Du bekommst Elterngeld und hast in dieser Zeit Einnahmen

Situation 1: Du bist gesetzlich pflichtversichert und arbeitest angestellt in Teilzeit

In Abhängigkeit von Deinem Gehalt werden sowohl Dein Eigenanteil, als auch der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung fällig.

Situation 2. Du bist gesetzlich pflichtversichert über den Arbeitgeber und arbeitest selbstständig in Teilzeit

In dieser Situation kommt es auf das Verhältnis von selbständiger und nichtselbstständiger Arbeit an. Je nachdem wie sich die Stunden und Einnahmen im Verhältnis darstellen, giltst Du für die Krankenkasse als hauptberuflich selbstständig oder angestellt. Überwiegen Stunden und Einnahmen aus der Selbstständigkeit, kann es sein, dass Du aus der Pflichtversicherungen in eine freiwillige oder private Versicherung gehen musst.

Situation 3: Du bist freiwillig oder privat versichert und arbeitest selbstständig in Teilzeit

Du zahlst Deine Beiträge weiter wie gehabt.

Situation 4: Du hast einen Minijob

Du zahlst weiterhin keine Beiträge, da diese vom Arbeitgeber getragen werden.

Du siehst je nach Situation sind die Antworten verschieden. Daher empfehlen wir Dir bereits in der Schwangerschaft mit Deiner Krankenkasse in Kontakt zu treten und zu klären ob und wieviel Beiträge Du zahlen musst, ob ggf. ein Wechsel in eine Familienversicherung oder Beitragsreduzierung möglich sind.

So bist Du gut vorbereitet und weißt mit welchem Ausgaben Du rechnen musst.

Übrigens hat Eure Krankenversicherung auch Einfluss auf die Wahl der Versicherung für Euer Baby. Seid Ihr beide gesetzlich pflichtversichert, könnt Ihr Euer Baby in die Familienversicherung aufnehmen. Seid Ihr privat oder freiwillig gesetzlich versichert muss das Kind auch entsprechend versichert werden. Sprecht daher auch dieses Thema direkt mit Eurer Versicherung ab. Hier haben wir dazu einmal ein interessantes Interview geführt:

Kenne Deine Optionen: Ist mein Baby versichert?

Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Beitrag auf besten Wissen und Gewissen und auf unseren aktuellen Informationen und Recherchen basiert. Sollten genannte Aspekte nicht dem aktuellen Stand entsprechen, freuen wir uns über Eure freundlichen Hinweise in den Kommentaren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Beitrag lediglich der Orientierung dient und eine Rücksprache für Eure Situation mit Eurer Krankenkasse notwendig ist.

Weitere Informationen könnt Ihr z.B. hier nachlesen:

https://www.finanztip.de/krankenversicherung/krankenversicherung-elternzeit/