Heute hat das Bundeskabinett endlich die ein neues Gesetzt zum Mutterschutz beschlossen. Die bisherigen Bestimmungen sind nämlich alles andere als modern und stammen noch aus der Nachkriegszeit: Was sich nun ändern wird, haben wir für Euch zusammengefasst:

  • Studentinnen, Praktikantinnen und Schülerinnen sollen in Zukunft auch Mutterschutz in Anspruch nehmen können – das ist längst überfällig und betrifft immerhin jährlich über 20.000 Frauen! An wichtigen Prüfungen oder Pflichtveranstaltungen können sie auf Wunsch trotzdem teilnehmen.
  • Die Schutzfrist beginnt unverändert sechs Wochen vor der Geburt und endet normalerweise acht Wochen danach – Ausnahmen sind hier nach wie vor Frühchen und Mehrlinge
  • Mütter mit behinderten Kindern sollen zukünftig einen Mutterschutz, nicht acht, sondern zwölf Wochen haben.
  • Es wird für Frauen mit einer Fehlgeburt nach der 12. SSW einen 4 monatigen Kündigungsschutz geben
  • Unter die Mutterschutzregelungen fallen jetzt auch alle arbeitnehmerähnlichen Personen – aber noch immer nicht alle selbständigen Frauen per se
  • Außerhalb der Schutzfristen soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben (dies ist z.B für Ärztinnen interessant). Stattdessen sollen die Arbeitsplätze so umgestaltet werden, dass eventuelle Gefährdungen gar nicht erst entstehen. Frauen sollen mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen.
    Mit der Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
    (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz sollen die Regelungen klarer
    und verständlicher werden.
  • Damit diese Regelungen auch umgesetzt werden, wird ein Ausschuss entstehen, der Betriebe und Behörden in Umsetzungsfragen berät und begleitet.

Der Bundestag muss der Reform allerdings noch zustimmen. Wir finden zwar, dass dies ein guter Anfang ist, aber solange nicht alle Frauen den selben Schutz genießen sind wir nicht zufrieden!