Puh, nun ist das neue ElterngeldPlus nicht mehr weit und vielen ist dennoch unklar, was genau das nun in der Praxis bedeutet. Es gibt nur spärliche Informationen, bisher keine geschulten Sachbearbeiter und undurchsichtige Rechenbeispiele. Das wollen wir mit unserem Beitrag nun ändern. Wir haben uns tagelang durch gesetzte Präsentationen, Broschüren und Zahlen gekämpft um ein bisschen Licht in das Elterngeldchaos zu bringen.
Der bisherige Elterngeldbezug ist, wie ihr auf der Statistik gut sehen könnt, sehr unregelmäßig verteilt. So sind noch immer die Mütter diejenigen, die das meiste Elterngeld beziehen und dies auch über einen längeren Zeitraum. Die Partner nehmen klassischerweise die zwei Partnermonate. Doch das soll sich laut der Familienministerin Schwesig nun mit dem neuen Elterngeld, dem ElterngeldPlus, nämlich ändern:
Wir ermöglichen Müttern und Vätern mehr Zeit für Familie und eine größere Flexibilität. Mit dem Partnerschaftsbonus fördern wir die Partnerschaftlichkeit in den Familien. – Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
Klingt ja alles ganz wunderbar. Doch was genau heißt das in der Praxis? Wer darf Elterngeld wie lange beziehen? Welche Varianten gibt es? Und wie berechnet sich das Elterngeld Plus? Wir haben die bisher nur sehr dürftig gestreuten Informationen genau unter die Lupe genommen und für Euch so aufbereitet, dass man sie (hoffentlich) verstehen kann.
Voraussetzungen für den Anspruch
- Gemeinsam mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben
- Betreuung und Erziehung erfolgt hauptsächlich durch den Elternteil
- Arbeitszeit nicht höher als 30 h/ Woche unabhängig ob angestellt oder selbstständig
- Eltern, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz in Deutschland haben
- Gilt ebenfalls für angenommen Kinder, für Verwandte 3. Grades (z.B. Großeltern) bei Krankheit oder Tod der Eltern
- Unabhängig davon ob Arbeitslos, Hausfrau, Arbeitnehmer, Selbstständig, im Studium oder Weiterbildung befindlich oder Beamte – alle haben Anspruch
- Ausnahme sind Eltern, die gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000€ hatten oder für Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen mehr als 250.000 € beträgt
Arten des Elterngeldes
Früher gab es das normale Elterngeld, welches man sich in voller Höhe auf den normalen Bezugszeitraum auszahlen lassen konnte oder halbiert auf die doppelte Länge dessen. Man konnte auch bis zu einer gewissen Stundenanzahl dazu verdienen, wobei hier der Zuverdient jedoch auf das Elterngeld direkt angerechnet wurde.
Für unser Beispiel bedeutet es, dass die Differenz von Einkommen vor und nach der Geburt (1400 € – 560 €) berechnet wurde. Hier wird dann auf Grundlage des anzusetzenden Prozentsatzes (65 %) die Elterngeldzahlung berechnet wurde.
Dies ist nun anders, denn es gibt zwei, eigentlich drei verschiedene Elterngeldarten.
- Das Basiselterngeld – das ist wie das normale Elterngeld bisher auch gewesen ist. Hier verändert sich auch nichts.
- Das ElterngeldPlus ohne Zuverdienst – das ist das halbe Basiselterngeld auf den doppelten Bezugszeitraum. Anders als früher ändert sich also nicht nur der Auszahlungszeitraum sondern auch der Bezugszeitraum. Das ist aber ohne Zuverdienst erst einmal nicht wichtig.
- Das ElterngeldPlus mit Zuverdienst – das ist das halbes Basiselterngeld plus Einkommen aus Teilzeittätigkeit auf doppelten Bezugszeitraum. Und hier wird die Neuerung erst richtig spannend, denn hier kann letztendlich mehr Geld für teilzeitverdienende Familien übrig bleiben als früher.
Was bedeutet halbes Basiselterngeld bei Bezug von ElterngeldPLUS mit Zuverdienst und wie wirkt sich das auf die Zahlungen aus?
In unserem Beispiel bekommt man mit dem ElterngeldPLUS trotz Zuverdienst von 560€ über zwei Jahre 4368€ mehr, als mit dem aktuellem Elterngeld.
Um Euch die unterschiedliche Handhabe zu erleichtern haben wir das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus mal gegenübergestellt:
Basiselterngeld |
ElterngeldPlus |
Höhe
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Höhe
Ohne Verdienst während der Elterngeldzahlungen:
Mit Verdienst während der Elterngeldzahlungen:
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Bezugszeitraum
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Bezugszeitraum
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Berechnungsgrundlage
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Berechnungsgrundlage
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Außerdem ist noch gut zu wissen…
Dass die gesetzliche Krankenversicherung während der gesamten Elternzeit bestehen bleibt
- Für Pflichtmitglieder werden in dieser Zeit keine Beiträge erhoben
- Mitglieder der Familienversicherung sind beitragsfrei weiterversichert
- Selbstständige mit Privatversicherung müssen weiterhin Beiträge zahlen
Ab dem 15. Monat kann beim ElterngeldPlus ebenfalls das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro beantragt werden, wenn man keine Kindertagestätte in Anspruch nehmen möchte.
Elterngeldbezug bedeutet nicht das Elternzeit genommen wird, denn so können Selbstständige auch Elterngeld beziehen obwohl sie keine Elternzeit haben.
Da meist ArbeitnehmerInnen das Elterngeld gemeinsam mit der Elternzeit nehmen, dürfen sie dennoch nicht vergessen die Elternzeit beim Arbeitgeber zu beantragen.
Außerdem kann man das Elterngeld rückwirkend für 3 Monate beantragen. Danach verfällt der Anspruch auf diese Zeit.
Der Rentenanspruch beträgt für maximal 3 Jahre dem jährlichen Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
Was noch offen ist…
Bisher findet man im Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetz die Festlegung, dass für Monate nach der Geburt der Zuverdienst durchschnittlich geringer als das Einkommen vor der Geburt sein muss, um auf Grundlage des Differenzeinkommens (vor und nach der Geburt) das zu zahlende ElterngeldPLUS zu berechen. Bisher ist noch nicht ganz klar, wie genau sich die Höhe des Zuverdienstes auf die Höhe des ElterngeldPlus auswirkt. Es wird wohl eine Deckelung geben, die aber noch nicht konkret ausformuliert wurde. Das wird sehr spannend, denn genau hier liegt der Knackpunkt ob das neue Elterngeld in der Praxis auch wirklich das hält was es in all den Reden der Ministerin und Präsentationen des Ministeriums verspricht und für die Familien in der praxis auch umsetzbar sein wird.
Unterm Strich kann man aber sagen, es bekommen in Teilzeit arbeitende Eltern über den gestreckten Zeitraum dann genauso viel Elterngeld wie Eltern, die auf Berufstätigkeit verzichten.
Aktueller Informationsstand der Ämter:
Die Elterngeldstellen werden, soweit wir in erfahrung bringen konnten, erst ab Juli in dem neuen Elterngeld geschult (das ist zumindest der Stand in Berlin). Wer also jetzt schon (verständlicherweise) Fragen zum neuen Elterngeld hat, wird es schwer haben diese beantwortet zu bekommen.
Wir werden Euch natürlich über alle wichtigen Neuerungen auf dem Laufenden halten und in unserem Blog darüber berichten. Wenn ihr noch zusäztliche individuelle Fragen zum Thema Elterngeld bzw ElterngeldPlus habt, beraten wir Euch jederzeit gern! Meldet Euch einfach unverbindlich unter info@maternita.de.
Hier zur Veranschaulichung noch einmal die oben erklärten Grafiken im direkten Vergleich:
Fotocredits
Beitragsbild: evgenyatamanenko
Rechenbeispiele: alphaspirit, oksox
The introduction of the new ElterngeldPlus is in sight and for many people, it is still quite unclear what this means in practice. There is only vague information available and currently no trained administrators and untransparent calculation examples. We aim to change all of that with this detailed post. We have fought for days through presentations, brochures and figures to shed light on the Elterngeld chaos for you!
Currently Elterngeld claims are spread very unevenly between the sexes and so mums tend to be the ones claiming Elterngeld the most and over a longer period than dads. The classic trend is for dads to take the two partner months. However, according to the German Family Minister, Manuela Schwesig, this should all change with the introduction of ElterngeldPlus:
We give mothers and fathers more time for family and greater flexibility. With the partnership bonus, we are promoting more equality between partners in families. – Federal Family Minister Manuela Schwesig
That all sounds wonderful but what does it mean in practice? Who can claim Elterngeld and for how long? What variants are there? And how is EltergeldPlus calculated? We have analysed the very thinly spread information available and hope that we can present this in an understandable way.
Eligibility
- Living in the same household as the child
- Child being raised mainly by the claimant
- Claimant not working more than 30 hours / week, either in employment or self-employed/freelance
- Claimant is resident in Germany or works in Germany
- Applies for adopted children and for close relatives (e.g. Grandparents) if a parent dies or is sick
- Irrespective of whether someone is unemployed, a housewife, employee or seld-employed, a student, an apprentice or a civil servant- all are entitled to claim
- Exceptions are parents with a taxable income of more than 500,000€ in the last calendar year or single parents who earned more than 250,000 €
Types of Elterngeld
Before, there was normal Elterngeld, which you could claim either the total monthly amount over the normal claim period or half of the monthly amount over double the claim period. You could also additionally earn up to a certain number of working hours, though the money earned would be subtracted from your Elterngeld.
In our example, the difference between income before and after the birth is calculated (1400 € -560 €). This is then used as the basis for the Elterngeld calculation (65%)
This is now different, as there are now two, even three variations on Elterngeld
- Basic Elterngeld – The ‘normal’ Elterngeld, as it’s always been with no changes..
- ElterngeldPlus without earnings on-top – half of basic Elterngeld over double the time period. Different than previously, not only the duration of the payment of Elterngeld changes but also the period of time during which Elterngeld can be claimed. Without earnings on top, that is less important.
- ElterngeldPlus with earnings on-top – half of basic Elterngeld plus income from part time work over double the time period. In this case, the improvement is very relevant, since families in which one or more parent earns an income from part-time work have more money left than they would have under the old rules.
What does half of the basic Elterngeld mean when claiming ElterngeldPLUS with earnings on-top and what effect does this have on payments?
In our example, despite earning 560€ per month on top of your Elterngeld, with ElterngeldPLUS, you would earn 4368€ more over two years than you would have under the old rules..
To give you an overview of the differences, we have created a comparison for you:
Basic Elterngeld | ElterngeldPlus |
Amount
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Amount
Without earnings during receipt of Elterngeld:
With earnings on top of Elterngeld payout:
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Claim Period
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Claim Period
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Calculation Basis
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Calculation Basis
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Also good to know…
That the public health insurance remains as-is during the whole of your Elternzeit
- Compulsory members don’t pay any contributions
- Those covered by family insurance continue to be covered for free
- Those who are self-employed and privately insured must continue to pay their premiums
From 15 months, even whilst ElterngeldPlus is being claimed, Betreuungsgeld (150 Euro) can also be claimed if the child does not attend Kindergarten.
Claiming Elterngeld does not necessarily mean that Elternzeit needs to be taken. This means that those who are self-employed can claim Elterngeld, despite not taking Elternzeit.
Since most employees take Elterngeld along with Elternzeit, they shouldn’t forget to apply for Elternzeit with their employer.
You can claim Elterngeld three months retrospectively, following which you lose your eligibility for that time period.
Pension payments amount to the average yearly earnings of all members for a maximum of 3 years.
Still unclear…
So far, the Bundeselterngeld- and Elternzeit Act specifies that for the months after the birth, additional income must be on average lower than income before birth in order to calculate the total amount of ElterngeldPlus based on income differential (before and after the birth).
It’s not yet clear how earned income impacts on the amount of ElterngeldPlus received. There will probably be a cap but this has not yet been finalized. This is the crux of whether ElterngeldPlus really fulfills the promises made in speeches and presentations of the ministry and whether it is practicable for families in real life.
The bottom line is that parents who work part time over a longer period will receive the same amount of Elterngeld as those who don’t work during this time.
Current Information Regarding Official Offices:
The Elterngeldstellen (the offices that process Elterngeld) will, as far as we could learn, be brought up to date regarding ElterngeldPlus in July (at least that is the status in Berlin). Therefore if you have questions, it will be difficult to get the correct answers until then.
We will of course keep you up to date with all important developments and report in the blog. If you have any questions regarding Elterngeld or ElterngeldPlus, we are happy to advise. Simply write us an email to info@maternita.de.
Here is a final illustration showing once again the graphics in direct comparison:
Photo credits
Main image: evgenyatamanenko
Calculation examples: alphaspirit, oksox
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