Zum Thema Elternzeit sind nach wie vor viele verwirrende Informationen im Umlauf. So gab es z.B. lange falsche Infos über die Elternzeit mit Zwillingen im Netz. Aber auch sonst, wird wird die Elternzeit falsch verstanden. Kein Wunder, denn die Gesetze sind nicht immer ganz einfach. Deswegen haben wir hier die gängigen Irrtümer einmal zusammen gefasst und richtig gestellt:

1. Elterngeld und Elternzeit gehören immer zusammen

Nicht unbedingt! So hast Du z.B. in der Selbstständigkeit keinen Anspruch auf Elternzeit, jedoch auf Elterngeld. Elternzeit ist also immer an eine Art der Anstellung gebunden, Elterngeld nicht.
2. Die Elternzeit muss der Arbeitgeber genehmigen

Nein. Sie muss jedoch spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich dem Arbeitgeber mitgeteilt und von diesem schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung solltet ihr gut aufheben, da sie immer mal wieder von diversen Stellen als Nachweis angefordert wird.

3. Während der Elternzeit darf ich nicht arbeiten.

Doch, unter bestimmten Voraussetzungen darfst Du durchschnittlich, maximal 30 Wochenstunden, bei Deinem oder/und gar einem anderen Arbeitgeber oder/und selbstständig arbeiten.
4. Es gibt pro Kind 3 Jahre Elternzeit

Noch besser: Es gibt insgesamt pro Kind UND Elternteil 3 Jahre. Diese könnt ihr Euch ganz flexibel in maximal 3 Abschnitte pro Elternteil aufteilen.
5. Ich kann nur die ersten 3 Jahre meine Elternzeit nehmen.

Ein Übertrag von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und vollendetem 8. Lebensjahr des Kindes ist möglich. Ihr müsst allerdings die ersten zwei Jahre der Elternzeit bei der ersten Mitteilung festlegen.
6. Wenn alles gut klappt kann ich auch einfach wieder eher meine Elternzeit beenden.

Ja, aber der Arbeitgeber muss der vorzeitigen Beendigung zustimmen. Versucht auch währned der Elternzeit eine offene und proaktive Kommuniation mit dem Arbeitgeber zu unterhalten. Dann klappt es auch besser mit den (frühzeitigen) Einstieg.

Unser Tipp: Schicke alle Unterlagen mit Einschreiben und Rücksendeschein ab und halte getroffene Vereinbarungen schriftlich fest. Auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann nicht schaden.