Wenn es um das Thema Elternzeit und Zwillinge geht, geistern viele Fragen und Antworten im Netz und realen Leben herum. Viele sind sich sicher, bei Zwillingen besteht Anspruch auf 5 Jahre Elternzeit. Auch die Nachfrage bei einigen Elterngeldstellen bringt, laut Aussagen von werdenden Zwillingseltern, dieses Ergebnis. Doch ist dies tatsächlich aktueller Stand?
2015 wurde das Bundeselterngeldgesetz BEEG überarbeitet und reformiert – einschließlich neuer Regelungen z.B. der Einführung von ElterngeldPlus und Änderungen bzgl. der Elternzeit. Um nun genau zu verstehen, wie viel Elternzeit den werdenden Zwillingseltern zusteht, sollte man am besten einen kurzen Blick in das Gesetz werfen.
Was genau steht denn nun im aktuellen Bundeselterngeldgesetz BEEG?
§ 15 Absatz 2 (2)
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.
Und hier wird die für Zwillingseltern wichtige Änderung deutlich. Seit der Reform in 2015 sind es nun nicht mehr 12 Monate die zwischen dem dritten Geburtstag und vollendeten achten Lebensjahr genommen werden können, sondern 24 Monate. Wie sich dies auswirkt, erklären wir Euch unten.
Ein weiterer wichtiger Absatz ist der Folgende:
Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne der Sätze 1 und 2 überschneiden.
Aber was bedeutet dies jetzt für die Beantragung und Anzahl der Jahre an Elternzeit?
Leider ist es so, dass man nicht einfach für Zwilling A drei Jahre und anschließend für Zwilling B drei Jahre beantragen kann, denn dann würdet Ihr ggf. ein Jahr verlieren. Wie solltet Ihr also die Elternzeit für Zwillinge beantragen, damit Ihr auf die vollen 6 Jahre Elternzeit kommt?
In unserem Beispiel nimmt man für Zwilling A die ersten 2 Jahre, dann für Zwilling B 1 Jahr. Vor dem 01.07.2015 konnte dann noch jeweils 1 Jahr auf den Zeitraum zwischen den dritten Geburtstag und dem vollendetem 8. Lebensjahr übertragen werden. Wie man links sieht, entstanden so in Summe nur 5 Jahre, 3 für Zwilling A, 2 für Zwilling B.
Somit hatten Zwillingseltern bis dahin zwar theoretisch für jedes Kind Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, aber praktisch, war dies gar nicht möglich.
Für Geburten ab dem 01.07.2015 ist dies nun anders. Hier kann man z.B. für Zwilling A 2 Jahre, dann 1 Jahr für Zwilling B nehmen. Für Zwilling B sind dann noch 2 Jahre als Übertrag nach dem 3. Geburtstag möglich, für Zwilling A 1. Nimmt man diese hat man für beide Kinder jeweils 3 Jahre Elternzeit beansprucht.
Nun besteht tatsächlich das Recht und die Möglichkeit für beide Kinder jeweils drei Jahre Elternzeit zu beantragen. Dies gilt übrigens für jeden der beiden Elternteile.
Jetzt werden einige von Euch sich fragen: Na, wer kann sich schon 6 Jahre Elternzeit leisten? Die Frage ist natürlich berechtigt. Wenn Ihr in Elternzeit seid,
- dürft ihr, müsst aber nicht, bis max. 30 Stunden pro Woche arbeiten,
- habt Kündigungsschutz,
- je nach Versicherungsart müsst Ihr keine Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen,
um nur einige Vorteile zu nennen.
Zudem gelten die Teilzeitvereinbarungen in der Elternzeit nur für diese. Sobald Ihr nicht mehr offiziell in der Elternzeit seid, gilt wieder Euer ursprünglicher Vertrag mit den jeweiligen Stunden.
Nachdem nun viele (werdende) Zwillingseltern sehr enttäuscht darüber waren, dass Ihnen das „doppelte“ Elterngeld nicht mehr zusteht (aktuell sind es 65 % für den ersten Zwilling und ein Mehrlingsbonus von 300 € für den zweiten Zwilling im Falle des Basiselterngeldes), ist es doch schön zu wissen, dass Ihr wenigstens 1 Jahr Elternzeit mehr im Vergleich zu vorher habt!
Wer die hier enthaltenen Angaben noch einmal nachlesen möchte kann in die Broschüre des Bundesministeriums für Familie schauen. Das Rechenbeispiel für Zwillinge findet Ihr auf Seite 90.
Bildquelle: ©famveldman, fotolia
Wow – das sind ja tolle Neuigkeiten für Zwillings-Eltern!
Gut, dass ihr das so optisch erklärt … schriftlich ist das ja immer ganz schnell das totale Kauderwelsch.
~Tabea
Liebe Tabea,
lieben Dank für das Lob! Wir bemühen uns diese trockenen Themen so gut und verständlich als möglich aufzubereiten. Schön, dass es Dir gefällt. LG Inga
Super Beitrag , aber was ist mit Eltern deren Kinder in dem Zeitraum zwischen 01.01.2015-30.06.2015 ! Ist mir völlig unklar was in der Zeit da zwischen gilt !?
Liebe Julia,
für Geburten bis zum 30.06.2015 bestand die Möglichkeit 5 Jahre zu beantragen. Hier die offizielle Quelle des Bundesministeriums für Familie: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93522.html
Alles Liebe Inga
Frage: Für Zwillinge, die zwischen dem 01.01.15 und dem 30.06.15 geborgen sind gilt dann für das Elterngeld 65 % + 300 €, aber noch die 5 Jahre Elternzeit???
Leider scheint es so, dass für Geburten zwischen dem 01.01.15 und dem 30.06.15 es genau so ist wie Du schreibst. Dazu hängen wir Dir die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Familie an:
Elterngeld für Zwillinge ab 01.01.2015 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html
Elternzeit für Zwillinge für Geburten bis zum 30.06.2015 http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93522.html
Alles Liebe Inga
Euer Link zu „Broschüre des Bundesministeriums für Familie“ führt ins Leere.
Danke für den Hinweis! Hier der Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld–elterngeldplus-und-elternzeit-/73770
Gibt’s für Allein Erziehende Zwillingsmütter mehr Erziehungsurlaub ?
Liebe Eva,
für jeden Elternteil bestehen pro Kind 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit. Allerdings erhalten Alleinerziehende 14 Monate ELterngeld, statt 12 Monate. Die Voraussetzungen kannst Du hier http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93530.html nachlesen.
Alles Gute Inga
Danke für die übersichtliche Darstellung! Leider gibt es für mich da nichts zum Jubeln. Denn neben dem gestrichenen doppelten Elterngeld haben wir nun auch noch ein Jahr Elternzeit verloren. Unsere Zwillinge sind am 03.02.2015 geboren.
Da gab es nur 12+2 Elterngeld (wie bei einem Kind) und 5 Jahre Elternzeit.
Liebe Julia,
wir können Deinen Ärger verstehen! Leider haben Eltern mit Zwillingen, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.06.2015 geboren wurden, nur 5 Jahre Elternzeit und 1x 65% für den ersten Zwilling + 300 € Mehrlingsbonus. Auch wir finden dies nicht nachvollziehbar!
Wenn ich aber eine Elternzeit von 6 Jahren habe bekomme ich doch nicht 6 Jahre lang 65% Elterngeld!sondern nur monatlich dann nur noch 1/6 der 65%
Oder bekomme ich die 6 Jahre das volle Elterngeld?
Hallo, Elternzeit und Elterngeld sind zwar beide im Bundeselternzeit und -elterngeldgesetz geregelt, sind aber zwei paar Schuhe. Elterngeld bekommt man unter bestimmten Voraussetzungen für 12 Monate in Form des Basiselterngelds mit der Option dies auf 24 Monate zu strecken (ElterngeldPlus). Reduziert der Partner seine Arbeitszeit für 2 Monate, dann erhält man 2 weitere Elterngeldmonate, sogenannte Paarmonate, also in Summe für beide Elternteile 14 Monate bzw. 28 (Elterngeldplus). Nutzt man die Möglichkeit des Partnerschaftsbonus, können unter bestimmten Voraussetzungen, weitere 4 Monate für jeden Elternteil dazu kommen. Mehr dazu kannst Du in unserem Blog nachlesen. Die Elternzeit, soll Eltern die Möglichkeit geben ihr Kind zu betreuen. Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf 3 Jahre, wenn er sich in einem angestellten Verhältnis befindet. Selbstständige z.B. haben gar keine Elternzeit, da sie keinen Arbeitgeber haben bei dem sie freigestellt werden. Ich hoffe dies macht es ein bißchen deutlicher. Viele Grüße Inga
Hallo Eltern…
wir werden auch bald Eltern (mit Zwillingen), es ist für uns dass erste mal.
Was ich vermisse ist dass jemand einen an die Hand nimmt und sagt: so, 12 Monate vorher muss Du die Steurklasse wechseln (nach der Geburt erneut), 7 Wochen vorher musst Du was Anderes machen, dann kannst Du Elternzeit nehmen, du (Ehamann) ebenfalls Elternzeit ABER 2 Monate in einem Stück, sonst bekommst du Elterngeld nur für einen Monat…“
Was ich sagen möchte, es fehlt jem. wie ein Weddingplaner – hier würde er Babyplaner heißen, der mit meinen Daten alles auf’m Schirm hat – dann könnte ich mich auf meine Frau und das Einkaufen drum herum konzentrieren 😉
Auf jedenfall habe ich mir die meisten Infos u.A. von eurer Seite geholt – Respekt dafür und Danke!
Elternzeit enfällt für mich leider aus finanziellen Gründen. Beide waren bzw. sind zwar Arbeittätig aber für 2 Monate gleichzeitig Elternzeit zu nehmen kann ich mir nicht vorstellen (bei solch hohen Abgaben).
Sie geben hier zwar an, man hat Anspruch auf 3, 5 oder 6 Jahre aber ich denke nicht dass sich dass jem. so einfach leisten kann.
Also werde ich wohl oder übel alles über den regulären Urlaub machen müssen.
Vielen Dank für die Blumen. ja, die Thematik kann ganz verwirrend sein und deswegen bieten wir neben unserem Blog tatsächlich auch unsere organisatorische Beratung an. Schau mal: http://www.maternita.de/dienstleistungen Genau das, wonach du gesucht hast…sogar der Name passt 😉 Wir wünschen Euch, trotz des ganzen organisatorischen Wirrwarrs noch eine ganz entspannte Schwangerschaft. LG, Ulrike
Hallo,
bekomme auch demnächst Zwillinge. Zur gleichen Zeit kommt meine große Tochter in die Schule, die kleine in den Kindergarten.
Ich würde gerne dieses Mal die volle Elternzeit nehmen, aber nicht zusammenhängend.
Mein Plan ist 4 Jahre am Stück, dann 1,5 Jahre arbeiten und dann möchte ich nochmal 2 Jahre Elternzeit nehmen (die zwillis kommen in die Schule…)
Das möchte ich von vorn herein auch so beantragen.
Ist das möglich? Oder bedarf es durch die Unterbrechung der Elternzeit dann der Zustimmung des Arbeitgebers?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße, Nina
Hallo Nina, herzlichen Glückwunsch! Ganz prinzipiell hast Du die Möglichkeit bis zu drei Zeitabschnitte Elternzeit zu nehmen. Ein Übertrag von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag pro Kind sind auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. D.h. die zwei Jahre Elternzeit müßtest Du dann 13 Wochen vor Beginn bei Deinem Arbeitgeber beantragen. Alles Gute Inga
Hallo zusammen, habe eine kurze Frage wir haben im Juli Zwillinge bekommen, meine Frau bleibt jetzt zwei Jahre Zuhause und danach möchte Sie wieder arbeiten, ich würde gerne dann in zwei Jahren auch 1 Jahr Elternzeit nehmen, ist dies möglich?
Herzlichen Glückwunsch an Euch! Wenn Ihr angestellt seid, dann habt Ihr jeweils 3 Jahre pro Kind Anspruch auf Elternzeit. Wenn Du ab dem 3. Geburtstag der Kinder für ein Jahr in Elternzeit gehen möchtest, dann müsstest Du dies 13 Wochen vor Beginn bei Deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen. 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit hättest Du dann speziellen Kündigungsschutz. Übrigens verfällt auch der Rest der Elternzeit nicht, sondern kann bis zum 8. Geburtstag der Kinder genommen werden. 2 Jahre pro Kind können auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag von jedem von Euch genommen werden. Ich hoffe dies beantwortet Deine Frage. Alles Gute und eine schöne Zeit mit den Zwillingen wünscht Euch Inga
Hallo.
Wirklich toll, dass ihr die Infos so übersichtlich aufbereitet habt.
Wir bekommen bald unsere Zwillinge und sind uns nicht ganz sicher wann wir welchen Anteil der Elternzeit anmelden müssen.
Ist es möglich für Kind Alter ein Jahr anzumelden und erst später (also 7 Wochen vor Ablauf des Jahres) für Kind B die Elternzeit zu beantragen? Das würde in puncto Aufteilung der Elternzeit eine enorme Flexibilität bieten.
Oder muss die Elternzeit gleich für beide von Beginn an angemeldet werden?
Schöne Grüße,
Theo
Danke für das Lob und herzlichen Glückwunsch! Mama und Papa steht für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit zu und diese beantragt ihr auch pro Kind. Wenn Ihr das erste Mal für ein Kind die Elternzeit beantragt, müsst Ihr für die ersten zwei Lebensjahre festlegen, wie Ihr hier Elternzeit nehmen möchtet. Wenn Du für das zweite Kind also ZWilling B, erst ab dem 1. Geburtstag Elternzeit nehmen möchtest, beantragst Du dies 7 Wochen vor Antritt. Es ist also möglich. Flexibilität ist für Euch natürlich wunderbar, trotzdem würde ich die Situation mit dem Arbeitgeber bedenken und überlegen wie man dies gut kommuniziert, da er in diesem Fall davon ausgeht, dass ihr nach einem Jahr zurück in den Job geht und es gegebenenfalls keine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit ist, wenn Ihr dann kurzfristig, aber fristgerecht, die Elternzeit von Zwilling B anmeldet. Alles Gute!
Hallo,
habe folgende Frage:
Ich bin zur Zeit in Elternzeit (2 Jahre für meine Zwillinge geb 11/2015) die im November diesen Jahres endet. Jetzt möchte ich die Elternzeit auf 6 Monate verlängern. Wie muss den der Antrag richtig formuliert werden, damit mir die restlichen 6 Monate auch noch bis zum 8. Geburtstag zustehen, oder ist das gesichert? Leider habe ich im jetzigen Elternzeit Antrag nicht angegeben für welches Kind ich die Elternzeit nehme. Gibt das ein Problem?
Viele Grüße
Hallo,
Unsere Zwillinge sind im September 2015 auf die Welt gekommen. Ich habe zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber jetzt stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Ich bin gerade ganz unentschlossen, wie es beruflich bei mir weitergehen soll und würde am liebsten einfach mal 3 Monate verlängern und dann weitersehen. Geht das oder muss ich mich für längere Zeit festlegen? Oder verliere ich dann evtl. Elternzeit? Mein Arbeitgeber sagt, ich kann die Elternzeit nur in 3 Abschnitten nehmen. Was bedeutet das?
Und noch eine Frage: kann ich noch nicht genommene Elternzeit zu einem neuen AG „mitnehmen“?
Vielen Dank schon mal!
Hallo Sybille, wie Du im Beitrag gelesen hast, hast Du die Möglichkeit pro Kind 2 Jahre auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr zu übertragen. Möchtest Du ab dem 3. Geburtstag weiter Elternzeit in Anspruch nehmen, musst Du Deinen Arbeitgeber 13 Wochen vorher schriftlich darüber informieren (wie lange, Teilzeit in Elternzeit, etc.). Dein Arbeitgeber hat Recht, dass Du 3 Abschnitte nehmen darfst. Der erste Abschnitt waren die 2 Jahre. Wenn Du nun für 3 Monate ab dem 3. Geburtstag nehmen möchtest, wäre dies ein 2. Abschnitt so, dass der verbleibende Rest nur noch zusammenhängend genommen werden könnte. Die Elternzeit steht Dir gesetzlich zu. Alles was Du nicht in Anspruch nimmst, kannst Du auch bei einem anderen Arbeitgeber in Anspruch nehmen (wenn Du die Fristen 13 Wochen vor Beginn schriftlich beantragen) einhälst, weiterhin die geregelten Voraussetzungen erfüllst und Deine 3 Zeitabschnitte noch nicht verbraucht sind. Daher ist es immer gut, wenn Du die Schreiben aufhebst, um einen Nachweis zu haben, wann und wieviel Elternzeit Du bereits verbraucht hast. Ich hoffe dies beantwortet Deine Fragen. Alles Gute Inga
Hallo
Endlich verstehe ich das alles und weiß wie lang ich Anspruch hab, Aber trotzdem weiß ich nicht wie ich das machen soll. Mein großer ist 1.5 Jahre alt und die Zwillinge kommen die nächsten Wochen auf die Welt. Wenn ich das richtig verstehe hab ich im Moment Anspruch auf 7,5 Jahre elternzeit. Wenn ja würde ich die auch gern nehmen ohne Unterbrechung. Wie soll ich das jetzt dem Arbeitgeber mitteilen ? In einem Brief oder immer wieder ?
Hallo Nicole,
erst einmal herzlichen Glückwunsch. Es ist möglich, dass Du dies in einem Brief machst und darin defnierst für welches Kind Du in welchem Zeitraum Elternzeit nehmen möchtest. Wichtig ist, dass Du die gesetzlichen Fristen einhälst: 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit im Zeitraum Geburt bis Ende 2. Lebensjahr und 13 Wochen ab dem 3. Geburtstag. Alles Gute
Hallo zusammen!
Eine tolle Übersicht ganz ihr da zusammengestellt!
Unsere Zwillinge sind am 06.01.2016 geboren, ich habe zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt, allerdings war mir nicht klar, dass ich das am Geschicktesten für jeden Zwilling einzeln machen muss. Folglich habe ich im Anschreiben 24 Monate für BEIDE beantragt!
Geht mir nun die Zeit für ZwillingB verloren???
Bin gerade echt am Boden … 🙁
Liebe Grüsse
Hallo Linda,
dies kommt auf die Formulierung und Interpretation Deines AG an. Im Besten Fall kann es so interpretiert werden, dass Du pro Kind ein Jahr genommen hast, im schlechteren Fall, dass Du für einen Zwilling die 2 Jahre genommen hast, so dass Dir in Summe 1 Jahr verloren gehen würde. Wenn DU sicher gehen möchtest, würde ich Dir eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt empfehlen. Alles Gute Inga
Hallo,
wie ist die Einteilung in drei Abschnitte bei Zwillingen zu deuten – drei Abschnitte pro Kind, also bei Twins 6 Abschnitte?
Lieben Dank!
Meike
Hallo Meike,
die Elternzeit wird pro Kind gewährt, dies bedeutet, auch die Zeitabschnitte pro Kind gerechnet. Soweit mir bis dato bekannt ist, gibt es bei Zwillingen keine anderweitige Regelung. Um wirklich sicher zu gehen, würde ich eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt empfehlen. Alles Gute Inga
Hallo Inga, danke für die Nachricht.
Ich lese das auch so – und wenn man sich den Familien-Wegweiser anschaut, scheint es auch so zu sein, dass ich pro Zwilling erstmal je ein Jahr EZ (also bis zum 2. LJ der Zwillinge) beantragen könnte, weil man pro Mehrling 24 Monate bis zum 8. LJ verschieben kann, ohne die insgesamt 6 Jahre dranzugeben (vgl. http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93522.html).
Oder?????
Lieben Dank!!!
Hallo Meike,
selbstverständlich ist es kein Muss. Elternzeit kann für Tage, Wochen und Monate oder auch gar nicht genommen werden. Es ist richtig, dass bis zu 24 Monate pro Kind auf den Zeitraum zwischen den 2. und 8. Geburtstag verschoben werden können. Bei dem ersten Elternzeitantrag musst Du für die nächsten zwei Jahre festlegen, wann Du in welcher Form (Teilzeit ja oder nein) in Elternzeit gehen möchtest. Viele Grüße Inga
Super, danke. Dann kann auch mein Mann zwei Jahre pro Kind verschieben auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. LJ, selbst wenn er nur die Lebensmonate 1&2 am Anfang beantragt.
Müsste man hier auch irgendwas beachten? LM1 für Zwilling 1, LM2 für Zwilling 2 oder so? Will so wenig wie möglich „verschusseln“ – für den späteren Fall der Fälle…
Hallo erst mal,
Wir bekommen bald Zwillinge.
Ich möchte 6 Jahre Elternzeit nehmen und ab dem 2. Geburtstag der beiden teilzeit, statt wie vorher Vollzeit, bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Das ist wahrscheinlich kein Problem.
Ich denke nur er wird nicht begeistert sein wenn ich sofort 6 Jahre beantrage. Ich hätte jedoch gerne Gewissheit, dass dies auch klappt.
Kann er einen solchen Antrag ablehnen?
Ist es unklug so vorzugehen?
Oder sollte ich erst einmal nur 2 Jahre beantragen und dann erst gegen Ende des 2. Jahres für das dritte Jahr stellen und dann für 4. und 5. den und danach fürs 6.? Sind es dann nicht am Ende zu viele Zeitabschnitte, auch wenn sie alle aneinander liegen und pro Kind zählen. bzw kann mein AB dann nicht eher ablehnen?
Bin sehr unsicher dazu findet man nichts im Internet und ich weiß nicht an wen ich mich wenden könnte.
Herzliche Grüße
Nanni
Hallo…
ich hab immer noch ein kleines Problem mit dem Verständnis… Wir werden nächstes Jahr im April unsere Zwillinge bekommen. Ich würde gern 2 Jahre für die beiden in EZ gehen. Mein Mann würde keine EZ in Anspruch nehmen.
Wir beantragen also erst für Zwilling A die EZ und kurz vor dem 1. Geburtstag dann EZ für Zwilling B – richtig?
Wie hoch ist dann Elterngeld, was wir bekommen würden?
Jeweils 65% + 300€ MZ pro Monat qusi 2 Jahre lang?
Danke + Grüße
Nicole
Hallo NIcole, herzlichen Glückwunsch! Ja, Du beantragst die Elternzeit beim Arbeitgeber für jedes Kind 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Das Elterngeld ist abhängig von Eurem Einkommen und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 2 Jahre aufgeteilt werden. Da dies sehr komplex und individuell ist, würde ich Dir eine Beratung durch die Elterngeldstelle oder andere Stellen ans Herz legen. Alles Gute Inga
Hallo,
ich bin mir immer noch nicht 100% sicher, ob ich es richtig verstanden hab…
Kann ich die gesamte Elternzeit für Zwillinge (also 6 Jahre, ohne Unterbrechung) gleich von Anfang an (7 Wochen vor Antritt der Elternzeit) in einem Brief verfassen???
Und eine zweite Frage: Wenn mein Mann 4 Monate Elternzeit nimmt, stehen mir trotzdem die vollen 6 Jahre Elternzeit zu oder abzüglich seine 4 Monate?
LG Natalia
Hallo Natalia,
die Elternzeit steht jedem Elternteil zu, d.h. Dein Mann kann ebenfalls 3 Jahre pro Kind beanspruchen. Dies hat keinen Einfluss auf Deine Elternzeit. Bei der Beantragung lohnt sich immer auf die gesetzlichen Fristen zu schauen. Da 6 Jahre eine lange Zeit sind, in denen sich viel ändern kann, empfiehlt unsere Anwältin sich immer erst für 2 Jahre festzulegen, um danach fristgerecht die weitere Elternzeit zu beanspruchen. Alles Gute!
Hallo Inga!
ich bekomme auch demnächst Zwillinge. Ich wollte direkt sechs Jahre EZ beantragen, genau wie oben formuliert ist. Mein plan ist nach der 2. Jahr wieder zu arbeiten in TZ (max. 30Std.).
Habe ich Anspruch darauf?
Es ist beides möglich ohne Zustimmung meiner Arbeitgeber?
Danke für den tollen Artikel,
Svetlana
Herzlichen Glückwunsch!
Du hast die Möglichkeit in Elternzeit bis zu 30 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Es ist wichtig, dass Du gesetzlichen Fristen bei der Beantragung einhälst. Hier kannst und solltest Du genau definieren, in welchem Zeitraum Du zu Hause bleibst und wann Du wieder, mit wievielen Stunden einsteigen willst. Der Arbeitgeber muss in bestimmten Fristen diesem schriftlich zustimmen oder es schriftlich ablehnen, wobei er bei einer Ablehnung die Gründe dafür nennen muss. Sollte dies der Fall sein, würde ich immer eine Rechtsberatung empfehlen. Alles Gute
Hallo, laut meinem Arbeitgeber habe ich nur Anspruch auf 3 Jahre. Folgende Vorraussetzungen: Zwillinge geboren im Juli 2015, ich habe aber meine ersten drei Jahre Elternzeit nicht auf Zwilling A oder B beantragt. Sondern einfach Elternzeit beantragt. Habe ich dadurch den Anspruch auf längere Elternzeit verwirkt?
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für die tollen Erklärungen. Leider erschließt sich mir doch nicht alles. Ist ja auch bei jedem anders….
Mein Frage:
Wir haben im Oktober 2016 Zwillinge bekommen.
Meine Frau hat für den ersten Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen.
Nun hätte Sie gerne wieder Vormittags (wie bisher) angefangen, hat aber vom AG nur eine Vollzeit- oder Nachmittagsstelle angeboten bekommen. Also ein Angebot um sie loszuwerden. Bei 3 Kindern geht das eben nicht. Lt. Arbeitsvertrag darf der AG die Arbeitszeiten frei bestimmen. Nun gut…
Jetzt möchte meine Frau ihre Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern bzw. Elternzeit für den zweiten Zwilling nehmen. Auch um die anderen beiden Jahre für den zweiten Zwilling nicht zu verlieren.
Muss der AG das akzeptieren? Wann müssen wir das beantragen (7 Wochen vorher?)? Das ist ja in dem Sinne keine Verlängerung der EZ, sondern eher eine neue Beantragung für den zweiten Zwilling. Macht das alles Sinn?
Wäre froh über etwas Hilfe!
Danke und Gruß
Hallo, hier findet Ihr weiterführende Informationen zu den Fragen, auch in welcher Form der Arbeitgeber bei Neubeantragung zustimmen bzw. ablehnen muss. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/die-elternzeit/73832?view=DEFAULT Die Elternzeit müsste fristgerecht für den 2. Zwilling beantragt werden und die entsprechenden Teilzeitvorstellungen dort schriftlich festgehalten sein. Wie aus dem Artikel deutlich wird, hat der AG dann 4 Wochen Zeit dies schriftlich abzulehnen. Geschieht dies nicht, wird dies mit einer Zustimmung gleichgesetzt. Widerspricht er schriftlich, bitte sofort einen Rechtsanwalt einbeziehen. Prinzipiell empfiehlt sich eine Rechtsberatung, um Sicherheit zu haben. Alles Gute!