Im Juli, auf einem von Britax Römer ausgerichteten Bloggercafetreffen, haben wir neben interessanten Austausch mit anderen Bloggern auch viel über die neue Kindersitzregelung (i-Size; UN 129), die seit Juli 2013 in Kraft ist, erfahren. Wir halten das Thema Kindersicherheit für sehr wichtig und unsere Kundinnen haben diesbezüglich immer viele Fragen.
Daher wollen wir Euch gerne an unserem erworbenen Wissen teilhaben lassen und Euch Anregungen geben worauf ihr bei dem Kauf achten solltet.

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Worauf muss ich bei dem ersten Kindersitzkauf achten?
Wichtig zu wissen ist, das man so lang als möglich das Kind in einem „Reboarder“ also rückwärtsgerichteten Sitz im Auto transportieren sollte. In Deutschland ist es bisher so, dass die Kinder wenn sie alleine sitzen können und ein Gewicht von 9 kg erreicht haben, oftmals der Wechsel von der Babyschale zu einem Kinderautositz ansteht. Diese sind dann größtenteils nicht mehr rückwärts sondern vorwärts gerichtet, was die Unfallgefahr deutlich erhöht. In den Skandinavischen Ländern wie zum Beispiel Schweden ist dies undenkbar. Dort werden Kinder bis zum 3. Lebensjahr rückwärts gerichtet im Auto transportiert, was die Unfallstatistiken deutlich verbessert.

Gibt es Normen oder Richtlinien denen der Kindersitz entsprechen soll? Und was beinhalten diese?
Momentan gelten parallel mehrere Regelungen für Kindersitze. Sitze mit dem Vermerk R44/03 und 04 und der neuen i-Size Regelung sind zugelassen und dürfen weiterhin verkauft werden.
Bis letztes Jahr galt ausschließlich die Richtlinie ECE R44/04 (ältere Modelle sind noch mit der R44/03 zugelassen), dessen Label auf jedem zugelassenem Kindersitz zu finden sein muss. Diese Regelung enthält Mindestprüfanforderungen und unterscheidet die Sitze nach fünf Gewichtsgruppen, die auf dem Etikett oder Siegel angegeben sein müssen.

  • orangenes Etikett oder Prüfsiegel mit einem europäischen Prüfzeichen und der Ziffer des Landes in dem es zugelassen wurde z.B. E1 (E-Europa, 1 Deutschland)
  • Angabe des für den Sitz zugelassenen Körpergewichtes
  • eine mehrstellige Zulassungsnummer z.B. 041234567, wobei die ersten zwei Ziffern die bedeutenden sind, da diese auf die Regeglung R44/04 hinweisen
  • optimalerweise Angabe des Herstellers

Kindersicherheit Autositz Label EtikettECE R44_04

Mit der neuen i-Size Regelung wird die Gewichtsgrenze auf 15 kg erhöht. Auf dem Etikett am Kindersitz findet ihr das Gewicht und Alter bis zu dem dieser für das Kind geeignet ist. Jeder Kindersitz der entsprechend dieser Norm getestet wurden neben Frontalcrashtests (wie auch bei der R44/04) auch Seitenaufprallcrashtests unterzogen.
Zudem sind Sitze mit i-Size Etikett mit Isofixsystemen ausgestattet. Isofix ist ein leicht zu handhabendes Befestigungssystem für den Kinderautositz und reduziert die Fehlerquelle der falschen Befestigung deutlich. Diese sind entweder universal oder nur für bestimmte Fahrzeugtypen geeignet. Eine Aussage darüber findest Du ebenfalls auf dem Etikett und dem Handbuch wo der Hersteller eine Fahrzeugtypenliste beifügen muss.

Welche Größen von Kindersitzen gibt es?
Laut der Richtline R44/04 gibt es folgende Unterteilung in 5 Gewichtsgruppen:

  • Gruppe 0 unter 10 kg (bis ca. 9 Monate)
  • Gruppe 0+ unter 13 kg (bis ca. 18 Monate)
  • Gruppe I 9 – 18 kg (ca. 9 Monate bis 4 Jahre)
  • Gruppe II 15 – 25 kg (ca. 3-7 Jahre)
  • Gruppe III 22 – 36 kg (ca. 6-12 Jahre)

Mit der neuen i-Size Regelung werden nun nicht mehr nur das Gewicht sondern auch die Größe und das Alter angegeben. Die Festlegung für welches Alter und welche Größe der Sitz geeignet ist liegt bei den Herstellern. Ziel ist es den Kauf für Eltern und/oder Angehörige zu erleichtern und anhand der Angaben die Entscheidung, welcher Kindersitz der passende ist, zu erleichtern.

Ist mein Auto dafür geeignet, muss ich nachrüsten oder mir gar ein neues kaufen?
Vor dem Kauf sollte man unbedingt ausprobieren ob der Sitz auch ins Auto passt und die notwendigen Fixierungen (Drei-Punkt-Gurt/Isofix) auch vorhanden sind. Ältere Modelle haben das Isofixsystem nicht.
Bei Neukauf sollte darauf geachtet werden, dass das Auto iSize-ready ist. Dies bedeutet, dass Kindersitze mit i-Size Zulassung dort auf jedenfall montiert werden können.
Ob Dein Auto mit dem Isofix ausgerüstet ist und welche Kinderautositze dieses System verwenden, kannst Du in Listen bei der Unfallforschung für Versicherer nachlesen.

Wo platziere ich meinen Kindersitz im Auto am sichersten?
Der Kindersitz wird am besten auf dem mittleren Rücksitz platziert. So ist das Kind bei einem Unfall mit Seitenaufprall am weitesten von der Aufprallstelle entfernt. Leider haben viele Automodelle keinen Dreipunktgurt oder Isofix an dem hintern mittleren Sitz, so dass der Kindersitz an einem der jeweiligen Seitenrücksitze oder auf dem Beifahrersitz befestigt wird. Hierbei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Airbag ausgeschaltet wird, da eine erhöhte Gefahr durch die Aktivierung des Airbags bei einem Unfall ausgeht.
Zusätzlich solltest Du darauf achten, dass der Sitz nicht wackelt und ordnungsgemäß befestigt ist. Ob der Gurt richtig angelegt ist prüfst Du in dem Du Deine Finger zwischen Gurt und Körper steckst und ca. 2 Fingerbreit Zwischenraum vorhanden ist.

Unser Tipp: Bei Reboardern hast Du Dein Kind auf dem Rücksitz nicht im Auge. Dem kann mit einen kleinem Spiegel abgeholfen werden. So hast Du über den Rück- und Rücksitzspiegel Dein Kind zur Sicherheit im Blick.

Rücksitzspiegel Kinderautositz Kindersicherheit

Wenn Ihr Euch mehr über das Thema Kindersicherheit im Auto informieren wollt, schaut doch mal auf der Seite von „Kleine Helden leben sicher“ nach.