Unser kurzes ABC für alle werdenden Eltern zu Elterngeld, Elternzeit und Co.
Mutterschaftsgeld
Wenn Du angestellt und gesetzlich pflichtversichert bist, bekommst Du mindestens 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, welches Dir teils Deine Krankenkasse und teils der Arbeitgeber zahlt und in der Regel 100% Deines Nettolohns ausmachen. Was aber, wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist? Hier solltest Du klären ob, Du mit Krankengeld versichert bist, oder ohne und dies ggf nachrüsten. Sonst bleibt Dir im besten Fall eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt von maximal 210 Euro. Du bist privat versichert? Dann ist es sinnvoll zu schauen, was genau Deine Versicherungs-Policy sagt, denn diese können sehr unterschiedliche ausfallen. Übrigens: die 2 Monate Mutterschaftsgeld werden vom Elterngeld abgezogen. Wunder Dich also nicht, wenn Du 12 Monate Elterngeld beantragt, aber nur 10 bekommen hast.
Elternzeit
Die Elternzeit dient dazu, den Eltern Freiraum zur Betreuung des Nachwuchses zu schaffen und gilt nur für Angestellte. Freiberufler und Unternehmer nehmen sich die Zeit, wie sie möchten und können. Da die Mama in spe seit der Verkündung der Schwangerschaft sowie im Kündigungsschutz ist, braucht sie wenig Sorge haben, dass sie aufgrund einer Ankündigung über bevorstehende Elternzeit gekündigt wird. Bei dem Vater kann das etwas anders aussehen, da erst 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit besonderer Kündigungsschutz besteht, dann jedoch über die gesamte Elternzeit. Überlegt Euch also gut, wann ihr es Eurem Arbeitgeber sagt. Das Tolle an der Elternzeit wiederum ist, dass jedes Elternteil 3 Jahre pro Kind nehmen darf und in dieser Zeit auch bis zu 30h arbeiten kann. So besteht die Möglichkeit, ganz langsam die Stunden zu erhöhen und gemütlich wieder in den Job einzusteigen. Am Ende muss Dir der Arbeitgeber Deine alte Stelle mit den entsprechenden Konditionen wieder geben.
Arbeitgeberkommunikation
Für viele Eltern ist die Geburt das lebensverändernde Erlebnis überhaupt und stößt so einige Denkprozesse an. Wie will ich in Zukunft arbeiten? Macht mir das, was ich tue noch Spaß? Kriege ich Job und Familie überhaut unter einen Hut? Die Wiederkehr ins Berufsleben wird nicht selten mit einer Mischung aus Freude und Sorge entgegnet. Auf Arbeit jedoch läuft alles weiter. Business as Usual: Ziele müssen erreicht, neue Mitarbeiter eingearbeitet und Kunden zufrieden gestellt werden. Die Mitarbeiter in Elternzeit können schnell in Vergessenheit geraten. Das ist natürlich kein guter Ausgangspunkt für den Wiedereinstieg. Sprich deswegen ganz offen mit Deinem Arbeitgeber über Kommunikations-Meilensteine während Deiner Abwesenheit, damit Du nicht völlig aus dem Informationskreislauf fällst. So bleibst Du am Ball, rufst Dich immer mal wider ins Gedächtnis und kannst Dich strukturiert und gut vorbereitet auf die Zeit als Working Parent einstellen. Such Dir kleine Projekte/ Weiterbildungen, die Du während dessen ohne Druck für die Arbeit angehen kannst – eine neue Arbeitstechnik, eine flexible Programmiersprache oder Strategien, über die Du einfach sonst nie Zeit hattest nachzudenken. Dann bringst Du nicht nur Dein ultimatives Working-Parent-Skill-Set mit zur Arbeit, sondern auch fachlich frischen Wind in die Bude.
Von Wünsch Dir was bis Worst Case
Es ist ja nicht so, dass alle Arbeitgeber gemeine, familienfeindliche Tyrannen sind. Sie haben Dich aus einem Grund eingestellt und wollen Dich wahrscheinlich aus dem selben Grund wieder zurück. Außerdem sind neue Mitarbeiter teuer! Und Du hast den Job ja auch nicht grundlos angefangen. Sprecht also ganz offen über Eure Wünsche und Sorgen. Was brauchst Du damit Du dort glücklich bist und was braucht Dein Arbeitgeber. Meist liegt das gar nicht so weit auseinander. Optionen, wie flexible Arbeitszeiten, Tage im Homeoffice oder Coworking Space mit Kinderbetreuung, wenn das Kind mal krank ist, oder sogar Jobsharing sind für viele Arbeitgeber vorstellbar.
Elterngeld Träume vs. Realität
Ja, das schöne Elterngeld ist in der Theorie eine tolle Maßnahme, um die Familien in der Anfangszeit der Elternschaft zu unterstützen. Mit all den Möglichkeiten, die Basis Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnermonate und Partnerbonus (ja, das sind echt zwei verschiedene Dinge) soll für jede individuelle Situation was dabei sein. In der Realität ist dies allerdings eher ein Buch mit 7 Siegeln. Wenn ihr Elterngeld beantragt, gilt es vor Allem sich zu überlegen, was man eigentlich braucht: Wollt ihr den Lebensstandard halten oder die maximale Förderung? Wie lange könnt ihr mit den 65% des Nettos auskommen, welches ihr dann bekommt? Und bei wem der Eltern macht die Beantragung mehr Sinn? Einmal darüber nachgedacht könnt ihr ruhig alle Anträge vor der Geburt ausfüllen und markieren, wo Informationen bzw. Unterlagen nach der Geburt hinzugefügt werden müssen. Sucht die Adressen des zuständigen Amtes heraus und legt sie schon gleich dazu. Alles was vorab erledigt ist, nervt nicht wenn Ihr das Baby übernächtigt und hungrig durch die Wohnung tragt. Und wenn Ihr es Euch doch anders überlegt habt, kann man für noch ausstehende Bezüge den Antrag auch nachträglich anpassen.
Das erste Kita-Jahr mit Hindernissen
Wenn man im Sommer ein Kind bekommt ist das mit der Hebammensuche ja mittweile nicht mehr so einfach – in Berlin zumindest. Dafür ist es für den Kitastart aber optimal. Denn im Sommer kommen die Großen in die Schule und die Kleinen rutschen in der Kita nach. Es werden also im Sommer die meisten Plätze frei. Da aber sehr viele Kinder eben auch im Frühjahr, Herbst und Winter zu Welt kommen, gibt es auch ebenso viele Eltern, die zu ungünstigen Zeiten für ihre Kinder Plätze suchen müssen. Plan also etwas zeitlichen Puffer ein, damit die Betreuungssituation nicht zum Knackpunkt wird und bereite Dich mental darauf vor, dass der Nachwuchs im ersten Kitajahr einmal alle Kitakeime mit nach Hause schleppt. Das geht vorbei, versprochen. Ein Plan B in dieser Zeit zu haben, ist trotzdem enorm hilfreich.
Lieber sicher gehen
Krankenversicherung ist eigentlich ein ganz eigenes Thema. Nur so viel: Fragt nach, ob Beiträge auch während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugszeitraumes gezahlt werden müssen. Das ist vor Allem in der freiwillig gesetzlichen und privaten Krankenversicherung der Fall. Das Kind bzw. die Kinder könnt ihr nur innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitscheck in die private Versicherung mit aufnehmen lassen. Dies nur am Rande.
Lohnsteuerklassenwechsel gefällig?
Bei verheirateten Paaren kann sich, bis zum vollendeten, dritten Monat der Schwangerschaft, ein Lohnsteuerklassenwechsel auf die Höhe der späteren Elterngeldbeträge auswirken. Besprich das am besten mal mit dem/der Liebsten und dem Steuerberater Eures Vertrauens.
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