Wenn Eltern Ihr Neugeborenes endlich in den Händen halten, strömen viele Gefühle und Eindrücke auf die Eltern ein. Eine außergewöhnliche, neue Situation, die Zeit und Ruhe braucht, damit die Familie zusammen ankommen kann. So wichtig die gemeinsame Zeit ist, so gibt es auch einige organisatorische Dinge die bedacht und geregelt werden müssen. Eines dieser Dinge ist das Thema Versicherungen. Ein Thema mit dem sich viele nicht gerne beschäftigen, aber eine wichtige Grundlage um im Krankheitsfall, bei Unfällen, in Haftungsfällen, etc. gut abgesichert zu sein.
Daher wollen wir Euch heute einen Überblick geben, Fragen beantworten wie:
Welche Versicherungen braucht man für das Kind?
Welche bestehenden Versicherungen sollten angepasst werden?
Ab welchem Alter ist die eine oder andere Versicherung überhaupt in Betracht zu ziehen?
und Euch so eine Grundlage für Eure Entscheidung für oder wider geben.
Die wichtigste Versicherung überhaupt ist selbstverständlich die Krankenversicherung. Ab dem ersten Atemzug Eures Babies wird dieses mit der U1 im Zuge der Untersuchungen für Kinder untersucht, gewogen und gemessen und alles im Kinderuntersuchungsheft (Eurem neuen Begleiter) notiert. Aber wer bezahlt diese Untersuchungen?
Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, dann wird Dein Kind kostenfrei in die Familienversicherung mit aufgenommen und es entsteht kein zusätzlicher Beitrag. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und der andere Elternteil privat versichert, dann ist abhängig von den Einnahmen des Privatversicherten, ob Euer Kind kostenlos in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden kann oder es privat versichert werden muss. Sind beide Elternteile privat versichert und dies seit mindestens drei Monaten, dann wird Dein Kind ohne Risikozuschläge in die Versicherung aufgenommen, leider nicht beitragsfrei. Allerdings darf die Kasse hier keine Gesundheitsprüfung vornehmen.
Auf jeden Fall lohnt es sich schon vor der Geburt mit der Krankenversicherung zu besprechen, welche Beiträge für das Kind ggf. auf Euch zukommen, wie es versichert werden kann, für welche Beiträge und welche Unterlagen dafür notwendig sind.
Übrigens ist es so, dass das Kind in den ersten zwei Monaten automatisch versichert ist, aber in diesem Zeitraum müsst Ihr die gewünschte Krankenversicherung über die Geburt informieren (Geburtsurkunde für die Krankenversicherung) und den Aufnahmeantrag ausfüllen. Wenn Ihr noch keine Versicherungskarte für das Kind habt, wird über Eure Versicherungskarte abgerechnet.
Wie Ihr bei der Anmeldung Eures Kindes in der privaten Krankenversicherung noch Geld zurück bekommen könnt, könnt Ihr hier auf unserem Blog nachlesen.
Gerade mit Kindern kommen manchmal auch ungeahnte Krankenhausaufenthalte auf einen zu. Wer gesetzliche krankenversichert ist und hier vorsorgen möchte, sollte sich um eine Krankenhauszusatzversicherung kümmern. Diese beinhalten die Zahlungen von Krankentagegeld, die Wahlmöglichkeit eines Einzel- oder Doppelzimmers für den Aufenthalt, was mit kleinen Kindern deutlich den Stress reduziert und die notwendige Zurückgezogenheit ermöglicht. Zudem kann man damit die Behandlung durch einen Chefarzt beanspruchen und hat evtl. sogar mehr Möglichkeiten das Kind in Spezialkliniken behandeln zu lassen. Eine Möglichkeit die es zu durchdenken gilt, vor allem wenn man Frühchen oder Kinder mit gesundheitliche Beeinträchtigungen hat. Mehr dazu könnt Ihr bei Stiftung Warentest nachlesen.
Je größer und aktiver die Kinder werden, desto mehr lohnt es sich über eine Unfallversicherung nachzudenken. Von Stürzen vom Wickeltisch, Verätzungen oder Verbrennungen über Beinbrüche, viel kann passieren und je nachdem das Leben der Kinder nachhaltig beeinflussen. Um sowohl finanziell abgesichert zu sein, Kosten für z.B. notwendige oder auch kosmetische Operationen abzudecken, kann diese Versicherung eine Option sein. Habt Ihr selbst schon eine Unfallversicherung, können die Kinder darin aufgenommen werden. Hier gilt es mit dem jeweiligen Versicherer abzusprechen über welche Summen abgedeckt werden sollen, je nach der Höhe wird der monatliche Beitrag errechnet.
Die Haftpflichtversicherung ist eine der gängigsten Versicherungen. Hier könnt und sollte Ihr die Kinder nach der Geburt namentlich mit aufnehmen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind und diese im Schadensfall meist nicht einspringen. Bei Sachschäden, welche ja gerade mit Kindern, gerne mal vorkommen zahlen die Versicherungen unter der Voraussetzungen, dass Ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt habt. Wichtig zu wissen ist, dass bei Gefälligkeiten, wie dem Blumengießen beim Nachbarn die Haftpflichtversicherung oft nicht einspringt!
Habt Ihr Kinder die über einen langen Zeitraum nuckeln und dadurch Zahnfehlstellungen bekommen oder kleine Rabauken, die sich gerne mal einen Zahn ausschlagen, dann kommt für gesetzliche Krankenversicherte vielleicht eine private Zahnzusatzversicherung in Frage. Wie schon aus den Beispielen ersichtlich keine Versicherung, die mit der Geburt notwendig ist, aber für Kleinkinder als Vorsorge in Betracht zu ziehen. Von Spangen, kieferorthopädische Behandlungen über Zahnreinigung bei Karies, dies und einiges mehr decken diese je nach Versicherungen ab. Daher lohnt es sich verschiedene Zahnzusatzversicherungen zu vergleichen und zu schauen, welche Eure Vorstellungen am besten trifft. Dies könnt Ihr z.B. bei dem Vergleichsportal zahnzusatzversicherungen-vergleich.com.
Keine klassische Gesundheits- aber Vorsorgeversicherung ist die Riesterrente. Falls Ihr Euch wundert, wieso wir diese ebenfalls aufzählen? Ganz einfach: die Anpassung dieser bringt Euch finanzielle Vorteile. Bei einer bestehenden Riesterrente bekommt Ihr für jedes Kind eine sogenannte Kinderzulage. Dies sind immerhin pro Kind 300 € jährlich, die der Staat dazu gibt. Ganz wichtig hierbei ist, dass diese Zulage nur erhält, wer Kindergeldberechtigt ist. Das heißt, der Elternteil der der Kindergeldempfänger ist (meist die Mutter, auf Antrag auch der Vater) erfüllt die Voraussetzungen für die Kinderzulage bei der Riesterrente. So kann man durch die Kombination Kindergeldberechtigt und Riesterrente mit eingetragenen Kindern ordentlich Geld für seine Altersvorsorge hinzubekommen und parallel auch seinen Beitrag senken. Hier findet Ihr weiterführende Informationen dazu.
Natürlich gibt es viele weiter Versicherungen wie z.B. die Risikolebensversicherung etc. Wichtig ist nur, dass Ihr Euch bewusst macht, dass es sich für Euch und vor allem Eure Kinder lohnen kann, die bestehenden Versicherungen zu prüfen und je nach Eurem Bedarf und Vorstellungen an Eure Gegebenheiten anzupassen. Wir hoffen dies gibt Euch einen guten Überblick und eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage.
Bildquelle: fotolia ©Romolo Tavani
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