Es gibt mit der Einführung von ElterngeldPlus ja vieles zu lesen und vieles finden wir eher verwirrend als erklärend, aber das liegt wahrscheinlich an der Sache an sich.
Um etwas mehr Klarheit in den Dschungel zu bringen haben wir daher für Euch und ganz ehrlich auch für uns, möglichen Varianten der Bezugsmonate für das ElterngeldPlus grafisch verarbeitet an denen (werdende) Eltern sich bei der Planung langhangeln können. Entstanden sind dabei mehrere Varianten, die wir nun mit Euch gemeinsam durchgehen möchten. Heute Teil 1 für Paare die Arbeitnehmer sind und bald Teil 2 für Alleinerziehende und Selbstständige.
Doch zuvor noch einige generelle Fakten:
Allen Eltern, egal ob ArbeitnehmerIn, Selbständig, Student oder Hausfrau steht Elterngeld zu. Auch der Status also verheiratet, alleinerziehend oder unverheiratet spielt erst einmal keine Rolle (wenn dann nur in der Anzahl der zur Verfügung stehenden Bezugsmonate oder Voraussetzungen).
ABER es gibt bestimmte Grundvoraussetzungen z.B.
- das Eltern gemeinsam nicht mehr als 500.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt haben durfte (für Alleinerziehende 250.000 €),
- dass Eltern während des Bezugs nicht mehr als durchschnittlich 30 h/Woche arbeiten dürfen,
- dass das Kind bei einem selbst wohnt und von einem selbst betreut wird,
- und der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist.
Wenn dies alles auf Euch zutrifft, dann könnt Ihr jetzt mit uns gemeinsam die einzelnen Varianten durchgehen, immer auf der Suche nach der für Euch perfekten Variante.
Noch eine Information vorab:
Prinzipiell habt Ihr gemeinsam Anspruch auf 12 Monate Elterngeld, wobei hier 2 Partnermonate hinzukommen können unter der Voraussetzung, dass sich in diesen beiden Monaten das Erwerbseinkommen mindert ( z.B. durch Mutterschutz oder Reduzierung der Arbeitszeit auf max. 30 h/Woche).
Dazu können noch unter bestimmten Voraussetzungen 4 Monate des sogenannten Partnerschaftsbonus kommen. Mehr dazu findet ihr hier in unserem Blog – Alles was Du über das neue ElterngeldPlus wissen musst.
Nun aber wirklich zu möglichen Varianten:
Variante 1 – für Eltern in Anstellung, bei denen vorrangig die Mutter zu Hause bleiben und das monatlich höchstmögliche Elterngeld erhalten möchte
Die Mutter erhält 2 Monate Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Dadurch verbraucht sie prinzipiell schon 2 Monate Elterngeld, da dies wie zwei Basiselterngeldmonate behandelt und auf den gesamten Elterngeldanspruch angerechnet wird.
ACHTUNG: wenn Ihr länger Mutterschaftsgeld bezieht z.B. bei Mehrlingen oder Frühchen, wird das entsprechend angerechnet.
Verbleiben für unser Beispiel noch 12 Monate für beide Elternteile. Der Vater möchte in den ersten zwei Monaten ebenfalls zu Hause bleiben und bezieht 2 Monate Basiselterngeld. Im Anschluss geht er wieder arbeiten.
So verbleiben für die Mutter noch 10 Monate Basiselterngeld (65 – 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt, min. 300€ und max. 1800€).
Nach 12 Monaten möchte sie wieder arbeiten, aber vorerst verkürzt, um sowohl sich als auch dem Kind den Übergang zu erleichtern. Sie und ihr Partner beanspruchen 4 Monate Partnerschaftsbonus. Eine der Voraussetzung für den Anspruch ist, dass beide Partner in dieser Zeit min. 25 h und max. 30 h in der Woche arbeiten. Hier erhalten sie ElterngeldPlus (halbiertes Basiselterngeld mit Abzügen aufgrund des Zuverdienstes) und den Verdienst aus ihrer Tätigkeit.
In diesem Beispiel kann die Mutter also 16 Monate Elterngeld beziehen, der Vater 6 Monate, gesamt 22 Monate.
Variante 2 – für Eltern in Anstellung, bei denen beide Elternteile möglichst lange gemeinsam Ihr Kind zu Hause betreuen möchten bei höchst möglichem monatlichen Elterngeld
Die Mutter bezieht in den ersten 2 Monaten das Mutterschaftsgeld (100% ihres Nettoeinkommens aus den letzten drei Monaten vor der Geburt), der Vater beansprucht 2 Monate Basiselterngeld (65-100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt). Verbleiben 10 Monate Elterngeldanspruch. Dieses nutzen beide als Basiselterngeld jeweils für 5 Monate. Nach 7 Lebensmonaten gehen beide Elternteile wieder arbeiten und zwar für min. 25 und max. 30 Wochenstunden im Durchschnitt. So greifen sie auf den Partnerschaftsbonus zurück und erhalten jeweils 4 Monate ElterngeldPlus, also das halbe Basiselterngeld und ihren Zuverdienst aus der Tätigkeit.
Zusammen haben sie jeweils 11 Monate Geld von der Elterngeldstelle bezogen, gesamt 22 Monate.
Variante 3 – für Eltern in Anstellung, bei denen vorrangig die Mutter zu Hause bleiben möchte und das so lange wie möglich
Beide Elternteile möchten in den ersten Monaten gerne zu Hause bleiben. Die Mutter bezieht 2 Monate Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und Arbeitgeber. Ihr Partner entscheidet sich 2 Monate nicht zu arbeiten und dann zwei Monate verkürzt zu arbeiten min. 15 h und max. 30 h pro Woche. Daher wählt er die 2 Partnermonate in Form von ElterngeldPlus und lässt sich so, dass halbierte Basiselterngeld für 4 Monate auszahlen. Dazu erhält er seinen Zuverdienst aus der Tätigkeit.
Die Mutter entscheidet sich die verbleibenden 10 Monate als ElterngeldPlusmonate zu nutzen. Hier hat sie die Möglichkeit sich entweder nur das halbierte Basiselterngeld auszahlen zu lassen ohne nebenher zu arbeiten oder sie nutzt einige Monate um Teilzeit in Ihren Beruf zurückzukehren.
Beispielsweise könnte sie bis zum vollendetem 12 Lebensmonat zu Hause bleiben und ab dem 13. Lebensmonat zwischen 15 und 30 Stunden arbeiten gehen und so zusätzlich zum ElterngeldPlus Einkommen aus der Tätigkeit zu erhalten (Achtung evtl. Abzüge siehe Blogbeitrag).
Steigert die Mutter und reduziert der Vater die Arbeitszeit auf min. 25 h -30 h stehen beiden Elternteilen weitere 4 Monate des Partnerschaftsbonus zu. Hier erhalten sie ElterngeldPlus (halbes Basiselterngeld) und die Einnahmen aus der Tätigkeit.
Gesamt hat die Mutter 26 Monate, der Vater 8 Monate mit Unterbrechung und beide zusammen 34 Monate Elterngeld (bzw. Mutterschaftsgeld) erhalten.
Variante 4 – für Paare in Anstellung die möglichst lange gemeinsam Elterngeld erhalten möchten.
Die Mutter erhält 2 Monate 100 % ihres Nettoeinkommens als Mutterschaftsgeld. Der Vater 2 Monate Basiselterngeld, also 65-100 % seines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt.
Beide nutzen im Anschluss die ElterngeldPlusmonate (halbiertes Basiselterngeld) und können so jeweils 10 Monate entweder zu Hause bleiben oder in Teilzeit 15-30 Stunden arbeiten gehen und hinzuverdienen. Nach einem Jahr nutzen sie den Partnerschaftsbonus und haben für 4 Monate weiterhin zwei Geldbezugsquellen, das ElterngeldPlus und den Zuverdienst.
Zusammen haben Sie 32 Monate Elterngeld erhalten.
Natürlich gibt es noch viele weitere Varianten das Elterngeld zu beanspruchen.
Wichtig ist zu wissen,
- dass Basiselterngeld nur in den ersten zwölf Lebensmonaten bezogen werden kann, danach kann nur ElterngeldPlus genutzt werden (also halbiertes Basiselterngeld)
- dass ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig, also ohne Unterbrechung Elterngeldplus beziehen muss, ansonsten verliert Ihr den Anspruch auf verbleibende Bezugsmonate
- dass es in den ersten 14 Lebensmonaten auch eine zeitliche Unterbrechung von Elterngeldbezug geben kann z.B. wenn der Vater die ersten zwei Monate zu Hause bleibt und dann noch einmal zur KiTaeingewöhnung
- dass Ihr bis zum Ende des Elterngeldbezuges die gewünschten Bezugsmonate ändern könnt, allerdings ist dies rückwirkend lediglich für max. 3 Monate und nicht ausgezahlte Beträge möglich. Ausnahmen kann es bei bereits gezahlten ElterngeldPlusmonaten geben, die ihr auf Basiselterngeldmonate wechseln wollt, so dass eine Ausgleichszahlung vom Amt nachträglich vorgenommen wird.
Wenn Ihr wissen wollt wie sich Eure Wunschverteilung in Zahlen verhält, dann schaut unbedingt beim Elterngeldrechner vorbei, dort könnt Ihr ausrechnen, wie viel Geld Euch welche Kombination bringt und was für Euch am besten tragbar ist.
Und wer nach den ganzen Zahlen und Möglichkeiten Lust zum Basteln hat, kann sich seine Lieblingsbezugsmonate auch noch einmal ausschneiden und fröhlich und frei hin und her stecken.
Und wer dazu so gar keine Lust hat, der kann sich gerne auch von uns dazu beraten lassen!
Nun hoffen wir, dass wir ein bißchen Licht ins Dunkle bringen konnten.
Teil 2 für Selbstständige und Alleinerziehende folgt bald! Versprochen.
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