In der Theorie ist das Konzept einer Haushaltshilfe oder Mütterpflegerin doch ganz wunderbar: Wenn wir in unserer Schwangerschaft Beschwerden haben, uns im Wochenbett erholen oder wenn wir mal krank sind und keine Unterstützung durch Partner und Familie haben, dann kann uns der Arzt oder zum Teil auch die Hebamme eine Haushalthilfe verschreiben. Doch in der Realität ist das nicht immer ganz so einfach und so kann Beantragung und Suche schon zur Belastung werden – also das Gegenteil von dem, was man eigentlich braucht. Deswegen möchten wir Euch heute einige kleine Tipps und Hilfestellungen geben.

Wann steht mit eine Haushalthilfe/Mütterpflegerin zu?

Die Anspruchsvoraussetzungen und die zu erbringenden Leistungen sind seit 2012 in § 24c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.

Damit ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V besteht, muss einer Versicherten die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht mehr möglich sein. Außerdem darf auch eine andere im Haushalt lebende Person, wie Ehemann oder Lebenspartner, den Haushalt nicht mehr weiterführen können (z.B. weil er/sie Vollzeit arbeitet).

Anders als bei Haushalthilfe durch Erkrankung (Art 38) muss nicht zwingend ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben.

Bei welchen Schwangerschaftsbeschwerden habe ich einen Anspruch?

Man sagt immer es muss sich um Schwangerschaftsbeschwerden handeln, die über das übliche Maß hinausgehen. Das heißt wenn man ein bisschen Wasser in den Beinen oder mit leichter bis mittlerer Übelkeit zu kämpfen hat, erhält man nicht automatisch eine Haushaltshilfe. Wenn der Frauenarzt jedoch Hyperemesis gravidarum/Emesis gravidarum, Gebärmutterhalsschwäche oder vorzeitige Wehen attestiert, dann sind das Schwangerschaftsbeschwerden über das normale Maß hinaus, die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden können. Wenn man dann noch nachweisen kann, dass kein anderes im Haushalt lebende Mitglied helfen kann und vielleicht sogar noch die Versorgung der Geschwister nicht mehr gewährleitet werden kann, hat man sehr gut Chancen auf eine Haushalthilfe.

Super ich habe Unterstützung bewilligt bekommen und nun?

Nun erwartet die Krankenkasse, dass ihr Euch einen Vertragspartner der Kasse sucht, oder sie zahlt nur einen Anteil der Leistung von ca. 7,50-10 Euro. Die Liste der Vertragspartner sollte man unbedingt von der Kasse gleich mit anfordern. Grundsätzlich ist es so, dass die Versicherung Euch eine Haushaltshilfe stellen muss, wenn ihr also mit den Listen überfordert sein, oder kein Vertragspartner Kapazitäten hat, dann bindet ruhig die Krankenkasse mit ein Euch zu helfen (wie gesagt, sie ist dazu gesetzlich verpflichtet).

Hilfe ich finde keinen Vertragspartner!

Auch hier würde ich raten die Krankenkasse einzubinden, oder auf eigene Faust eine beliebige Hilfe zu suchen und diese der Krankenkasse anzubieten. Denn, wenn sie niemanden finden dann müssen sie auf Alternativen zurückgreifen, die ggf. noch keine Vereinbarung mit der Kasse haben. Damit ihr nicht auf den Kosten sitzen bleibt, solltet ihr Euch alle Vereinbarungen schriftlich geben lassen!

Wenn das mal durch ist, brauche ich auch keine Hilfe mehr.

Manchmal kann das hin und her mit der Kasse so lange dauern, dass die Zeit in der man Hilfe braucht schon wieder vorbei ist. Versucht hier mit der Hilfe zu vereinbaren, dass sie in Vorleistung geht, geht der Kasse auf den Keks, oder übergebt es dem Partner/der Partnerin. Solange ihr eine (schriftliche!) Bewilligung habt, ist die Erstattung eine Frage der Zeit/Geduld. Und selbst wenn ihr Euch nicht traut die Hilfe vorab zu beauftragen, dann holt es nach. Hilfe kann man immer gebrauchen 😉

Wie rechne ich die Leistung dann ab?

Die meisten Dienste wissen, wie abgerechnet wird und tun dies auch direkt mit der Kasse. Wenn das nicht der Fall ist solltet ihr auf folgendes achten: Auf der Rechnung sollte immer der Zeitraum, die Tätigkeit und der Preis stehen, den ihr bewilligt bekommen habt.

z.B.:

Rechnungsbetrag XXX Euro (Stundensatz von XXX Euro/h Brutto)

Leistungszeitraum: 01.08-31.08.18

Leistungsumfang: Haushaltshilfe (Zubereitung von Speisen, Kinderbetreuung, Unterstützung im Haushalt) für 4h am Tag von Montag bis Freitag

Wie ihr das in der Praxis/Umsetzung handhabt ist ja oftmals ein anderes Thema und ja auch oft sehr davon abhängig wie schnell ihr die Hilfe bewilligt bekommt und wie das die Anbieter handhaben.

Meine Haushaltshilfe wurde abgelehnt, was mache ich jetzt?

Auch hier lohnt es sich unbedingt Widerspruch einzulegen und darzulegen, warum ihr sie eben doch braucht. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, sollte einer Bewilligung auch eigentlich nichts im Wege stehen, aber auch hier versuchen eben die Krankenkassen Kosten zu sparen und durch eine erste Ablehnung abzuschrecken. Bleibt dran und bezieht Euch auf das Attest der Ärztin und das Sozialgesetzbuch. Zur Not lasst Euch ein neues Attest ausstellen und probiert es erneut oder bittet z.B. die Mütterpflegerin oder den Arzt sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Wann passt eine Mütterpflegerin besser und wann eine Hauhalthilfe?

Während die Haushaltshilfe ganz klassisch bei Putzen, Kochen und Hauhaltsaufgaben hilft, ist eine Mütterpflegerin nochmal besonders für das Wochenbett und alle Themen dazu geschult (Stillen, Rückbildung, etc.) Oft haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Haushaltshilfe besser in der Schwangerschaft passt und die Mütterpflegerin eben im Wochenbett. Wenn Geschwisterkinder da sind, kann auch eine Familienpflege eine gute Wahl sein. Mehr zum Thema Mütterpflege könnt ihr auch hier lesen: Mütterpflerin -so viel mehr als eine Haushaltshilfe

Wenn die Familie helfen kann:

Wenn ihr das Glück habt, dass die Oma oder die Tante oder ein anderes Familienmitglied aushilft, könnt ihr dies auch abrechnen. Hier sind die Zahlungsmodalitäten etwas anders und man muss in etwa dokumentieren, wann, in welchem Umfang geholfen wurde und welche Anfahrtswege evtl. entstanden sind.

Der Papa als Haushalthilfe?

Als Alternative zu einer externen Hilfe kann auch der Vater einspringen, indem er unbezahlten Urlaub nimmt und sich den Verdienstausfall von der Krankenkasse erstatten lässt. In der Regel erstattet die Kasse den Nettoverdienstausfall auf den Tag runter gerechnet. Grundlage hierfür sind die letzten Einkommensbescheide. Das kann aber von Kasse zu Kasse variieren. Hier sollte man immer vorab fragen, wie das gehandhabt wird. Dies kann auch bei Selbstständigkeit gelten, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Arbeit nicht ausgeübt werden kann und entsprechend keine Einkünfte erzielt werden können

Genau Informationen dazu findet ihr hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgbv-24h-haushaltshilfe-255-unbezahlter-urlaub-einer-im-haushalt-lebenden-berufstaetigen-person_idesk_PI10413_HI1969914.html

In Berlin bieten z.B. diese Anbieter Hilfe für Mütter an und haben meist auch einen Rahmenvertrag mit der Kasse:

http://horizont-hot.de/index.php

https://www.notmuetterdienst.de/de/

https://familienpflege-werth.de/

http://www.awo-familienpflege.de/

https://www.wegdermitte.de/index.php?sid=225

Netzwerk und Infos zu Mütterpflegerinnen:

http://www.xn--netzwerk-berliner-mtterpflege-3bd.de/

https://www.paritaet-berlin.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Publikationen/2016_12_20_M%C3%BCtterpflege_FINAL_web.pdf

Textauszug aus dem Sozialgesetzbuch:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/38.html

Was sind Deine Erfahrungen mit der Beantragung einer Mütterpflegerin oder Haushaltshilfe?