Lasst uns doch einmal über unsere Rechte sprechen…

denn immer wieder sind wir erstaunt, wie selten (werdende) Eltern umfassend über diese Bescheid wissen, sie nicht einfordern und sehen täglich die Konsequenzen, welche aufgrund der Unwissenheit entstehen. Rechte sind eine tolle Errungenschaft einer Demokratie und wir sollten diese nutzen bzw. einfordern wie z.B.

Die Liste könnte beliebig erweitert werden, doch dies würde diesen Rahmen sprengen.  Wir wissen wie undurchsichtig und abschreckend für Viele der Paragraphendschungel ist. Doch umso wichtiger ist es sich dazu gut beraten zu lassen.

Es gibt viele Anlaufstellen wie gemeinnützige Einrichtungen z.B. Pro Familia,  AWO oder Caritas, öffentliche Institutionen der Stadt oder des Landkreises, Rechtsanwälte und private Unternehmen und auch die Bundesministerien wie das Bundesministerium für Familie bietet online viele verständliche Informationen an.

Hier möchten wir Dir einen kleinen Überblick an Deinen Rechten geben und damit den Anreiz Dich damit zu beschäftigen bzw. die richtigen Fragen zu stellen:

Dein Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme

§ 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe (5. Sozialgesetzbuch)

„Die Versicherte hat während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge.“

Heißt, Du darfst für Dich entscheiden, ob Du Dich ausschließlich durch eine Hebammen, ausschließlich einen Gynäkologen oder Hebamme und Gynäkologen betreuen lassen möchtest. Dies darf Dir durch einen Arzt oder eine Hebamme nicht verweigert werden.

„ein Anspruch auf Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung besteht bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt.“

In Zeiten des Hebammenmangels, eine wichtige Information mit der Du direkt bei Deiner Krankenkasse vorstellig werden solltest: Sprich Deine Krankenkasse an und fordere, dass sie Dich bei der Suche unterstützen oder Kontaktdaten zur Verfügung stellen.

Melde Dich auf der Karte der Unterversorgung, um auf die Mißstände öffentlich aufmerksam zu machen und so die Krankenkassen und Politik zum Handeln zu zwingen.

Nutze alle Quellen von lokalen Hebammenanfragen /Hebammenruf, über Social Media und persönlichen Empfehlungen, um ggf. eine Hebamme zu finden.

„Die ärztliche Beratung der Versicherten umfasst bei Bedarf auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind.“

Heißt, findest Du keine Hebamme, dann fordere diese Beratung ein. Zwar gibt es keine Alternative zur Hebamme, aber es gibt Angebote wie Mütterpflegerinnen, Stillberaterinnen, Trageberaterinnen, etc. die Dich in Teilbereichen unterstützen können.

Dein Recht auf Mutterschutz

§ 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes, Mutterschutzgesetz – MuSchG

„(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit“

Sobald Du schwanger bist, solltest Du Dich darüber informieren ob für Dich ggf.  arbeitsplatzabhängige Regelungen in Kraft treten, um Deine Gesundheit und die des Kindes zu schützen. Denn Du hast das Recht das Dein Arbeitsplatz mutterschutzrechtlich angepasst wird. Hierzu kannst Du Dich von Deinem Arbeitgeber, dem Betriebsarzt oder der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundeslandes oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Dein Recht auf Elternzeit

§ 15 Anspruch auf Elternzeit (BEEG)

„(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit“

Als ArbeitnehmerIn hast Du, ebenso wie der andere Elternteil, Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind, wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Informiere Dich bereits in der Schwangerschaft über Deine Möglichkeiten. Informiere Dich bestenfalls erst einmal unabhängig von Deinem Arbeitgeber, da diese unter Umständen nicht alle Deine Rechte kennen bzw. Dich nicht darüber in Deinem Sinne informieren. Hier findest Du informationen dazu.

Dein Recht auf Elterngeld

§ 1 Berechtigte (BEEG)

„(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.“

Gerade im Bereich Elterngeld ist die Verunsicherung sehr groß, daher macht es Sinn sich gut dazu beraten zu lassen. Und dies ehrlichweise nicht in einschlägigen Social Media Elterngruppen, die oft mehr verwirren als informieren. Da dieses Thema sehr komplex ist, für jeden Elternteil oder jede Familie sehr verschiedene Aspekte mit sich bringt, lohnt sich hier eine frühzeitige Beratung auch in der Schwangerschaft, um ggf. Dein Elterngeld zu optimieren.

Dein Recht auf einen Kitaplatz

§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (8. Sozialgesetzbuch)

„(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1.

diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

2.

die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“

 

Auch wenn Du Deine Rechte kennst, solltest Du Dich so früh wie möglich damit beschäftigen, Dich informieren und aktiv nach einer Hebamme oder einem Kitaplatz suchen. Die Hebammensuche kannst Du nicht früh genug angehen, auch deutlich vor der 12 SSW, damit Du eine Chance und vor allem Wahlmöglichkeit hast.

Selbiges gilt für die Planung des Betreuungsplatzsuche, welche Du im Zuge der Elternzeitüberlegungen angehen solltest. Bitte bedenke dabei, dass es meist schwierig ist unterjährig im Kitajahr, z.B. im Januar einen Betreuungsplatz zu erhalten, da die meisten Plätze im Sommer zum Schuljahresbeginn vergeben sind. Daher überlege bereits in der Schwangerschaft, wann der gewünschte Betreuungsbeginn am sinnvollsten wäre, wie Du entsprechend die Elternzeit planen solltest und fange an Einrichtungen zu recherchieren und zu besichtigen, damit Du sobald Dein Kind da ist die Anmeldung dort vornehmen kannst.

Solltest Du keinen Platz erhalten obwohl Du einen Rechtsanspruch hast, dann kannst Du ein Eilverfahren einleiten: Informationen dazu findest Du zum Beispiel hier: https://kitakriseberlin.org/take-action/kitaplatzklage-co/

Wir hoffen dies gibt Dir einen kleinen Überblick und Du bist jetzt bereit, diese auch einzufordern.

Anmerkung:

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern basiert auf aktuellen Recherchen und unserem Wissensstand. Wenn Du einen Fehler findest, freuen wir uns über einen freundlichen Hinweis.

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Bildquelle: Karen Arnold, Pixabay