Bereits als ich, Inga, für unsere Kinder 2013 Kindergartenplätze suchte, war es alles andere als ein Kinderspiel. Wir haben ca. 10 Kitas in Wohnortnähe kontaktiert, mehrere Besichtigungen in verschiedenen Einrichtungen gemacht, sind öfter bei Spaziergängen mit dem Zwillingskinderwagen vorbei gegangen, haben regelmäßig telefonisch nachgehakt, um unser Interesse zu bekunden. Es hat viel Zeit und Recherche benötigt, die Ansprüche waren nicht speziell, wir sind auf die jeweiligen Wünsche der Kontaktaufnahme der Kitas eingegangen und trotzdem haben wir letztendlich keinen Platz an einer der Wunschkitas bekommen. Die Zeit wurde knapp, kein Platz in Sicht. Daher habe ich einfach auf gut Glück weitere Kitas angeschrieben und Onlineformulare ausgefüllt. Zufälligerweise, arbeitete einer dieser Einrichtungen mit einer anderen zusammen, die zwei Mädchen suchte und so kamen wir, ohne die Kita vorab im Auge gehabt zu haben, zu zwei Kitaplätzen bei uns in der Nähe.
Was ich vorher nicht wusste
Die Kitasuche kann nicht früh genug beginnen… am besten bereits in der Schwangerschaft recherchieren und bei Freunden oder Bekannten fragen, welche Kitas es in der Nähe gibt, so dass man frühzeitig mit der Suche beginnen kann.
Dass, ich im geburtenreichsten Bezirk wohne mit zu wenig Betreuungsplätzen im Verhältnis zu betreuenden Kindern.
Jede Kita Ihre eigenen Wünsche hat…von rufe regelmäßig an, über zeig doch mal Deinen Elterneinsatz bei der Gartenarbeit, war einiges dabei.
Jede Kita Ihre eigenen Auswahlkriterien festlegt…welche nicht zwingend transparent sind. Beruf der Eltern? Ausländisch oder nicht? Mädchen oder Junge? Wohnortnähe ja oder nein? Das passende Gesicht ja oder nein?
Wir hatten Glück und können bis heute in dieser Einrichtung unsere Kinder ruhigen Gewissens in die Hände der ErzieherInnen geben. Doch wie wir jeden Tag auf´s Neue von Eltern hören und lesen, haben viele dieses Glück nicht.
Kitasuche – Einige Beispiele
Eine alleinerziehende Mutter einer 2jährigen Tochter ist arbeitslos und hat einen Kitagutschein über 5 Stunden. Selbst in Berlin, wo es zahlreiche Tagesmütter und Kindergärten gibt, ist es fast unmöglich einen Platz mit einem 5 Stunden Kontingent zu erhalten. Auf Nachfrage beim Jugendamt ob diese ihr Plätze vermitteln, sagen diese, dass sie leider keine mit 5 h Kontingent zur Verfügung haben. Man bedenke, dass die Mutter ihren Anspruch nachgewiesen hat und damit einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat.
Ein Vater der seid einem Jahr einen Kitaplatz für seinen Sohn sucht, ruft das Jugendamt an und bittet um die Vermittlung von Kitaplätzen. Das Jugendamt übermittelt ihm eine Liste mit freien Plätzen. Er ruft die entsprechenden Kitas an und muss sich daraufhin mehrfach von verschiedenen Kitas eine Tirade anhören, dass die freien Plätze bereits seid einem halben Jahr bereits vergeben sind. Die Liste ist also nicht mehr aktuell. Die Suche geht weiter…
Eine Familie wird von einer Kita kontaktiert und hat einen freien Platz für das Kind. Voraussetzung diesen zu bekommen ist, dass sie innerhalb einer Woche den Kitagutschein einreichen. Daraufhin geht die Familie zur Kitagutscheinstelle und erzählt der Sachbearbeiterin stolz, dass sie einen Kitaplatz haben. Die Sachbearbeiterin sagt daraufhin: Sie haben keinen Kitaplatz, bevor sie nicht von mir einen Kitagutschein erhalten…die Bearbeitung dauert 2 Wochen, bis dahin war der Platz anderweitig vergeben.
Dies ist nur ein Auszug an Geschichten rund um die Kitasuchproblematik.
Viele Eltern wissen nicht:
Das Recht auf eine Kinderbetreuung ist gesetzlich (im VIII Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegesetz – § 24) geregelt.
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
(5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.
Haben Eltern Ihren Bedarf nachgewiesen und wie in Berlin einen Kitagutschein in der Hand, dann haben Sie, sollte kein Platz zur Verfügung stehen und auch das Jugendamt keinen vermitteln kann, die Möglichkeit zu klagen, wie in Leipzig geschehen. (Siehe: Artikel im Spiegel)
Auch wir haben nicht den Masterplan für den perfekten Kitaplatz, aber vielleicht erleichtern unsere 5 Tipps die Suche ein wenig.
Und wenn doch nicht?
Dann helfen wir Euch mit maternita KITA gerne auch bei der Kitasuche: Mit unserem Team unterstützen wir Dich bei der Suche nach einer passenden Kita, Tagesmutter, Nanny oder alternativen Betreuungsmöglichkeiten, wie Coworking mit Kind, oder versorgen Euch mit hilfreiche Informationen, einem DIY-Paket und spannende Workshops, damit ihr für Eure Kitasuche gut gewappnet seid.
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