In unserem ABC des Baby Planners wollen wir Euch innerhalb der nächsten Wochen und Monate sowohl Wissen rund um die Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit vermitteln, Euch berichten bei welchen Aufgaben wir unterstützen können, als auch jeweils eine Eigenschaft oder einen Anspruch vorstellen, der unsere Arbeit beschreibt, ausmacht oder den wir als wichtig empfinden. Von A bis Z also ein kleines Lexikon zum Informieren, Nachdenken und Kennenlernen.
Viel Spaß und Freude beim Lesen wünschen Ulrike, Lorna und Inga
Abstammungsprinzip
In Deutschland gilt seit 1913 bei der Geburt eines Kindes das sogenannte Abstammungsprinzip. Dies bedeutet, dass das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft der Eltern erhält.
Haben beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit stellt sich daher nicht die Frage nach der Staatsangehörigkeit für das Kind. Doch was wenn nur ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat?
Besitzt die Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft und der Vater nicht, so erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die Staatsbürgerschaft des Vaters. Es erhält also eine doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip und hat die deutsche Staatsangehörigkeit auf Dauer.
Besitzt der Vater die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mutter nicht, muss unter der Voraussetzung, dass die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet sind, vorab eine rechtsmäßige Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Sobald diese vorliegt erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip. Diese behält es auf Lebenszeit. Wichtig zu wissen ist, dass die Vaterschaftsanerkennung in diesem Fall vor dem 23. Geburtstag des Kindes erfolgen muss, da sonst das Kind die Staatsbürgerschaft nach Abstammungsprinzip verliert.
Anträge
Gerade in einem Land wie Deutschland gibt es viel Bürokratisches, was es zu bedenken und zu bearbeiten gilt. Für viele ist dies ein rotes Tuch, einige schlagen sich irgendwie durch und manche haben sogar Spaß an der Beantragung. Mit Beginn der Schwangerschaft kommen zahlreiche Anträge auf die werdenden Familien zu. Diese müssen bei vielen verschiedenen Behörden und Institutionen eingereicht werden, was die Sache noch komplizierter macht. Hier eine Auswahl:
- Vaterschaftsanerkennung -Jugendamt
- Sorgerecht- Jugendamt
- Mutterschaftsgeld -Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt
- Zuschüsse – z.B. Beihilfe zur Erstausstattung bei der Bundesstiftung Muter und Kind
- Krankenversicherung -private oder gesetzliche Krankenkasse
- Elterngeld -Jugendamt (Elterngeldstelle)
- Elternzeit -Arbeitgeber
- Kindergeld – Familienkasse der Arbeitsagentur
- Unterhalt – Jugendamt
- Betreuungsgeld Jugendamt (Elterngeldstelle)
- Kitagutschein Jugendamt
Vor dieser Anzahl an Anträgen sehen manche Familien, den Wald vor lauter Bäumen nicht, daher finden wir es wichtig eine Anlaufstelle für viele dieser Fragestellungen zu sein. Dies machen wir deutschlandweit mit unserem Online Antragsservice www.rundumantragslos.de oder von Angesicht zu Angesicht und mit persönlicher Beratung in Berlin und Umgebung.
Aufklärung
Viele Eltern ärgern sich im Nachhinein, dass es bestimmte Aspekte gab, die ihnen bei der Entscheidungsfindung nicht bekannt waren. Egal ob Ansprüche an den Arbeitgeber während Schwangerschaft, Stillzeit oder Elternzeit oder Für und Wieder bei Ultraschall oder Pränataldiagnostik, Geburtseinleitung ja oder nein, es gibt zahlreiche Themen die Eltern beschäftigen und wo fundierte Informationen wichtig für die Entscheidungsfindung sind.
Daher ist die Aufklärung einer der wichtigen Aufgaben, die wir uns als Baby Planner stellen. Wir finden wichtig, dass werdende Eltern wissen welche Rechte sie haben, welche Möglichkeiten ihnen offen stehen und sind immer bemüht ihnen ausführliche Informationen an die Hand zu geben, so dass sie alle Aspekte zu den jeweiligen Themen kennen und damit selbstbewusste Entscheidungen für sich und ihre Familie treffen können.
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