Selbstständigkeit und Elternschaft bringt einige Herausforderungen und Fragen mit sich. Damit Du eine Idee davon bekommst, worauf Du im Hinblick auf staatliche Förderungen wie Mutterschafts- oder Elterngeld, achten solltest, möchten wir Dir hier 10 Aspekte an die Hand geben, die Dir beim Sortieren der Situation helfen können:

  1. Als Selbstständige(R) hast Du keinen Anspruch auf Elternzeit, jedoch auf Elterngeld, wobei Du bis zu 30 Stunden während des Bezuges von Elterngeld arbeiten kannst.
  2. Als Selbstständige(R) hast Du keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mutterschutz, außer Du bist ein(e) arbeitnehmerähnliche Selbstständige(r).
  3. Ob Du Mutterschaftsgeld erhälst, ist abhängig von Deiner Krankenversicherung. Bist Du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhälst Du nur Mutterschaftsgeld, wenn Du die zusätzliche Krankengeldversicherung hast. Bist Du in einer privaten Krankenversicherung und hast laut Tarif zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung, steht Dir Mutterschaftsgeld zu.
  4. Das Elterngeld wird für jeden Elternteil anhand seines Einkommens berechnet und ist unabhängig von einander.
  5. Das Elterngeld wird bei Selbstständigen standardgemäß auf Grundlage der Steuererkärung und des Gewinns aus dem Steuerjahr vor der Geburt, berechnet. Ausnahmen können beantragt werden: wenn Du in diesem zu Grunde gelegten Jahr Mutterschafts- oder Elterngeld (für ein älteres Kind) bezogen hast oder eine attestierte, schwangerschaftsbedingte Erkrankung hattest.
  6. Du kannst sowohl während des Bezugs von Basiselterngeld, als auch ElterngeldPlus zusätzlich Geld verdienen, wobei dies mit dem Elterngeld verrechnet wird, da dies eine Lohnersatzleistung ist. Es empfiehlt sich bei Zuverdienst die Variante ElterngeldPlus zu wählen.
  7. Das Elterngeld wird bei klassischen Selbstständigen und Freiberuflern anhand des Zuflussprinzips berechnet, d.h. nicht das Rechnungsdatum ist relevant, sondern der Zahlungseingang und der Gewinn. Möchtest Du mehr Elterngeld und weniger Abzüge haben, musst Du die Kosten erhöhen, um den Gewinn zu minimieren.
  8. Hast Du eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, wird die Jahresbilanz für die Berechnung des Elterngeldbeitrags zu Grunde gelegt.
  9. Als Teil einer Personengesellschaft GbR, musst Du für die Zeit des Elterngeldbezugs, schriftlich festhalten, wie sich die Gewinnverteilung gestaltet.
  10. Du musst Deine Krankenversicherungsbeiträge während des Elterngeldbezuges weiterhin zahlen, wobei ggf. eine Reduktion des Beitrages bei der gesetzlichen Versicherung und Künstlersozialkasse möglich sein kann. Erfrage dies bestenfalls in der Schwangerschaft bei Deiner Krankenkasse.

Wir hoffen dies gibt Dir bereits einige Anregungen, was es zu durchdenken gilt. Du hast Fragen? Dann melde Dich gerne bei uns.

Dieser Beitrag ist und ersetzt keine Rechtsberatung! Die Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Über freundliche Hinweise freuen wir uns jederzeit! Last, but not least: Bitte informiere Dich über Deine Ansprüche bei Deiner zuständigen Krankenkasse, Elterngeld- oder Beratungsstelle.

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