Inga ist ganz neu zu Miss Poppins hinzugestoßen und beschäftigt sich besonders mit Eltern von Mehrlingen und Frühchen. Sie ist selbst Mutter von Zwillingen und hat in den letzten 2 Jahren viel Know-How rund um das Thema angesammelt. Wenn Ihr also Fragen habt, meldet Euch jederzeit! Bis dahin hat Inga einen spannenden Blogpost zum Thema Zwillinge und Elterngeld geschrieben. Viel Spaß beim Lesen:
Als ich letztes Jahr meine Zwillinge bekommen habe bin ich wirklich davon ausgegangen, dass Zwillingseltern aufgrund der zwei Kinder das doppelte Elterngeld bekommen. Weit gefehlt! Zwillingseltern bekommen lediglich für beide Kinder zusammen 65% plus 300€ Mehrlingsbonus. Dies bedeutet, das sie im Vergleich zu Eltern, die in einem zeitlichen Abstand zwei Kinder bekommen, weniger Geld bekommen. Ich muss gestehen, ich fand die Regelung ziemlich unglücklich geraten, weil es ja offensichtlich eine finanzielle Benachteiligung von Zwilllings- / Mehrlingseltern ist.
Ein Elternpaar aus Bayern hat nun dieser Ungerechtigkeit getrotzt und nach der Geburt ihrer Zwillinge Widerspruch gegen diesen Elterngeldbescheid eingelegt. Im Juni 2012 haben sie vom Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München Recht bekommen. Das Paar wollte parallel Elternzeit nehmen und dafür auch jeweils 65% Elterngeld bekommen.
Das LSG entschied, dass die Eltern Anspruch auf das doppelte Elterngeld haben, der Erhöhungsbetrag dafür verfällt. Die Richter erklärten, dass der gesetzliche Anspruch sich auf jedes Kind bezieht, solange die Eltern das Kind / die Kinder selbst erziehen. Da der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, haben die Richter den Entscheid für die Revision beim Bundessozialgericht in Kassel freigegeben.
Informationen über den Stand könnt ihr im Internet unter dem Familienportal des Bundes.
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*letzte Aktualisierung 2021
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